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Anpassungen: SPD und Union einig über Corona-Bundes-Notbremse

In einem früheren Entwurf waren nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab 21 Uhr vorgesehen. Vor allem dieser Punkt hatte in der Opposition für massive Kritik gesorgt. Foto: Marijan Murat/dpa
In einem früheren Entwurf waren nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab 21 Uhr vorgesehen. Vor allem dieser Punkt hatte in der Opposition für massive Kritik gesorgt. Foto: Marijan Murat/dpa

Union und SPD haben nach Kritik Änderungen an der Bundes-Notbremse vorgenommen: Spaziergänge und Joggen bleiben bis Mitternacht erlaubt. Auch bei Einzelhandel und Schulen wurde nachjustiert.

Die bundesweiten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen nun doch etwas weniger streng ausfallen als ursprünglich geplant.

Das teilten Abgeordnete von SPD und Union nach Beratungen über das neue Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen soll es demnach zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr geben. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein.

Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein. Für Schulen wäre, wenn das Gesetz so vom Bundestag beschlossen wird, Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war hier ein Schwellenwert von 200 genannt worden.

Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein. Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Alle Regelungen sind erst einmal befristet – bis zum 30. Juni. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln – mit der sogenannten Notbremse:

Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, sollen dort jeweils die gleichen Regeln gelten.

Der Bundestag will am Mittwoch über die Änderungen im Bevölkerungsschutz abstimmen. Dann muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. In einem früheren Entwurf waren nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab 21.00 Uhr vorgesehen. Vor allem dieser Punkt hatte in der Opposition für massive Kritik gesorgt.

Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. Die alte Fassung des Gesetzentwurfs sah vor, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, „zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen“.

„Der Bundestag muss zustimmen. Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Das sei für seine Fraktion in den Verhandlungen mit der Union der entscheidende Punkt gewesen.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich geht davon aus, dass Klagen gegen die Bundes-Notbremse durch die entschärften Pläne zu Ausgangsbeschränkungen kaum Chancen haben. „Wir sind der festen Überzeugung, dass das ein tragbarer Bereich ist, der auch der Überprüfung aufseiten der Gerichte standhalten kann“, sagte Mützenich nach einer Sitzung der SPD-Fraktion.

Die Bundesregierung dringt indes auf ein stärkeres Gegensteuern zur Eindämmung der Corona-Infektionen. „Die dritte Welle hat Deutschland fest im Griff“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer in Berlin. Die Appelle aus der Wissenschaft müssten mittlerweile jeden aufgerüttelt haben. Ohne deutliche Gegenmaßnahmen, um die dritte Welle zu brechen, werde das Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze kommen.

Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen stieg nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) von Montag bundesweit auf 165,3. Demmer verwies darauf, dass dieser Wert vor vier Wochen unter 100 lag.

© dpa-infocom, dpa:210419-99-261758/7

weiterführende Informationen:
➡️ Dashboard des Robert-Koch-Instituts
➡️ aktuelle Lageberichte des RKI
➡️ aktuelle Impfzahlen laut Robert Koch-Institut
➡️ weitere News rund um das Thema Corona



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