Während achtzehn Mannschaften in der Fußball-Bundesliga gegeneinander antreten, sind es genau genommen nur noch fünf Vereine. Die anderen haben nach der Einführung der 50+1-Regelung ihren Spielbetrieb in Rechtsformen wie GmbH, Aktiengesellschaft oder die am häufigsten vorkommene GmbH & Co KG auf Aktien ausgelagert.
„Im Augenblick sehe ich es als alternativlos an“, erklärte der frühere Schalke-Coach Peter Neururer mit Blick auf die Diskussionen einer Ausgliederung der Schalker Profiabteilung aus dem Stammverein im Sport1 Doppelpass am heutigen Sonntag.
„Die Gedanken sind schon seit Jahren da. Nur müssen 75 Prozent der Mitglieder dafür stimmen. Viele reden von Tradition, aber diesen Schritt muss ich machen, um wieder konkurrenzfähig zu sein. Um irgendwann wieder Meister zu werden. In dieser Situation als e.V. ist das nicht möglich“, erläutert Neururer.
Die Meisterschaft ging in den letzten Jahren an eine Aktiengesellschaft, für diese hatte die Mitgliederversammlung des FC Bayern München im Jahre 2002 die Weichen gestellt. Die Profiabteilung liegt seitdem in den Händen der FC Bayern München AG, die zu 75 Prozent dem Stammverein und zu je 8,33 Prozent den Partnern Allianz, Adidas und Audi gehört – die somit auch gemeinsam keine Sperrminorität haben.
1998: Einführung 50+1-Regel
Möglich wurde dies durch eine Weichenstellung im Jahr 1998: Die Einführung der 50+1-Regel ermöglichte den Einstieg von Investoren, sofern der Verein weiter die Mehrheit in der Kapitalgesellschaft hält. Ausnahmen sind „Werkclubs“ wie Bayer 04 Leverkusen, das 1999 als erster Club eine Umwandlung vornahm.
Wie der Volkswagenkonzern beim VfL Wolfsburg ist die Bayer AG dabei alleiniger Gesellschafter. Bei der TSG Hoffenheim gehören Dietmar Hopp unterdessen 96 Prozent. In Leipzig hat Red Bull die Mehrheit am Kapital, die Mehrheit der Stimmrechte liegt aber weiterhin beim Verein.
Die fünfte GmbH gibt es bei Borussia Mönchengladbach, sie ist aber zu 100 Prozent im Besitz des Vereins, wie es auch beim Großteil der sogenannten „GmbH & Co KG aA“ Konstrukte bei der als Komplementär fungierenden GmbH verhält. Die Kommanditanteile sind hingegen „auf Aktien“ und können so gehandelt werden – bei Borussia Dortmund seit 2000 sogar an der Börse. Sie müssen aber nicht gehandelt werden, bei Werder Bremen gehören beispielsweise auch die Komplementäranteile zu 100 Prozent dem Verein.
Neben Bayern München gibt es mit Eintracht Frankfurt eine weitere Aktiengesellschaft in der 1. Bundesliga. Mit dem HSV Hamburg und dem VfB Stuttgart mussten zwei andere Aktiengesellschaft den Gang in die Zweitklassigkeit antreten – während mit Union Berlin ein e.V. den Aufstieg schaffte und sich andere wie Freiburg, Mainz und Düsseldorf in der Beletage halten.
Bei Schalke 04 werden die Diskussionen unterdessen insbesondere im Vorfeld der Jahreshauptversammlung neu aufflammen – diese war für den 7. Juni geplant, aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus wurde sie aber auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben.
Übersicht Rechtsformen Fußball-Bundesliga:
Pl. | Team | Rechtsform |
---|---|---|
1. | FC Bayern
München |
Aktiengesellschaft |
2. | Borussia
Dortmund |
GmbH & Co KGaA |
3. | RB
Leipzig |
GmbH |
4. | Bayer
04 Leverkusen |
GmbH |
5. | Bor.
Mönchengladbach |
GmbH |
6. | VfL
Wolfsburg |
GmbH |
7. | SC
Freiburg |
eingetr. Verein |
8. | FC
Schalke 04 |
eingetr. Verein |
9. | TSG
Hoffenheim |
GmbH |
10. | Hertha
BSC Berlin |
GmbH & Co KGaA |
11. | 1.
FC Köln |
GmbH & Co KGaA |
12. | FC
Augsburg |
GmbH & Co KGaA |
13. | 1. FC Union Berlin | eingetr. Verein |
14. | Eintracht
Frankfurt |
Aktiengesellschaft |
15. | 1. FSV Mainz 05 | eingetr. Verein |
16. | Fortuna
Düsseldorf |
eingetr. Verein |
17. | SV Werder Bremen | GmbH & Co KGaA |
18. | SC
Paderborn |
GmbH & Co KGaA |