Sport

Impulspapier: DOSB regt Steuer-Erleichterungen für den Sport an

Fußball - Foto (c) Sascha Klahn
Fußball - Foto (c) Sascha Klahn

In einem Impulspapier hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) einige Denkanstöße für Erleichterungen im Steuer-Recht aufgeführt, die zur Stärkung des gemeinnützigen Sports in Deutschland beitragen sollen.

Im Bereich Umsatz- und Einkommenssteuer sowie in der Abgabenordnung sieht ein vom DOSB veröffentlichtes Impulspapier zum Thema „Steuer-Erleichterungen für das Ehrenamt“ Potenzial für Verbesserungen zur Stärkung des gemeinnützigen Sports in Deutschland. Diese seien unter anderem nötig, um den Trend des sinkenden gesellschaftlichen Engagements entgegenzuwirken und den Sport als „starken Pfeiler in vielen Bereichen unserer Zivilgesellschaft“ zu sichern.

Die Stärkung des Ehrenamts stehe im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, mit dem Papier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ liefere der DOSB nun „einige konkrete Denkanstöße und Impulse, wie
ehrenamtliches Engagement attraktiver gestaltet und vor allem zukunftstauglich gemacht werden kann.“

Der Dachverband des deutschen Sports fügt an: „Als Ergebnis eines direkten Austauschs mit dem Bundesministerium der Finanzen zeigt der DOSB in diesem Papier relevante Punkte auf, die in der Vergangenheit zu Unsicherheiten im Sport geführt haben und gibt einen Interpretationsansatz, wie die vorliegenden Sachverhalte im steuerlichen Bereich zu bewerten sind.“

Die Punkte umfassen im Bereich Umsatzsteuer beispielsweise die Erweiterung steuerbefreiter Leistungen Im Bereich einiger von den Vereinen erbrachten eng mit der Sportausübung verbundenen Nebenleistungen im Bereich des Sportbetriebs. Der DOSB fordert zudem eine Gleichstellung der Umsatzsteuerfreiheit mit Wohlfahrtsverbänden, aktuell ist diese nur bei enger Verbindnung mit der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit im Sport möglich.

Bei der Einkommensteuer steht eine weitere Anhebung des Übungsleiter-Freibetrags von 3.000 Euro pro Jahr und der Ehrenamtspauschale von 840 Euro pro Jahr aufgrund der Inflation zur Diskussion, der DOSB fügt mit Blick auf die Höhe des Beitrags auch den Anreiz für Fachkräfte und die Anerkennung für diese auch gesellschaftlich wichtigen Tätigkeiten an – auch vor dem Hintergrund des über die Corona-Krise hinweg anhaltenden Rückgangs bei Übungsleitern und Ehrenamtlichen.

Im Bereich Abgabenordnung weist das Positionspapier darauf hin, dass die Anhebung des Betrags, ab dem das Merkmal „bezahlter Sportler“ greift, von 450 Euro im Monat auf 520 Euro bereits vollzogen wurde, der durchschnittliche Maximalbetrag für Mitgliedsbeiträge und sonstige Umlagen pro Mitglied seit 1998 aber weiter bei 1.023 Euro pro Mitglied und Jahr liegt. Klarstellungen betreffen zudem auch die Definition der „zeitnahen Mittelverwendung“ und der Leistungen bei der Schülerbetreuung in Ganztagsschulen.

„Das ehrenamtliche Engagement hat durch die Corona-Pandemie stark gelitten, viele Engagierte sind verloren gegangen. Die Forderungen des DOSB können dazu beitragen, das Ehrenamt attraktiv zu halten“, erklärt Dr. Christoph Niessen. Der Vorstandsvorsitzende des Landessportbund NRW betont: „Noch wichtiger als der finanzielle Anreiz solcher Maßnahmen ist dabei ihr Beitrag zur Entbürokratisierung. Ehrenamtliche im Sportverein sollten ihre Kraft hauptsächlich auf gute und sichere Sportangebote konzentrieren können, anstatt immer mehr Zeit auf die Erfüllung von Formvorschriften und gesetzlichen Regelungen verwenden zu müssen.“

➡️ DOSB-Impulspapier: Steuererleichterungen für das Ehrenamt [PDF]

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