Sport

Energiekrise: Preisbremse auch für Sportvereine

Wasserball - (c) cie
Wasserball - (c) cie

Auf den letzten Metern hat die Bundesregierung das Entlastungspaket Energie nachgebessert: Neben der bereits vereinbarten Übernahme der Abschlagszahlungen für den Monat Dezember 22 für die Endverbraucher, inklusive der Sportvereine, hat sich die Koalition dafür entschieden die Preisbremsen bereits ab Januar 2023 zur Geltung zu bringen.

Beim Strom, wo der Bruttopreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs der Vorjahre gedeckelt wird, soll dies bereits ab Januar funktionieren. Beim Gas soll die Deckelung auf 12 Cent pro Kilowattstunde bzw. bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des vorherigen Durchschnittsverbrauchs ab Januar gelten und mit der Märzrechnung rückwirkend verrechnet werden. Darüber hinaus gehende Verbräuche müssen zu Marktpreisen bezahlt werden, auch um den Sparimpuls zu stärken.

„Der DOSB setzt sich weiterhin auf Bundesebene dafür ein, dass der Sport auch Berücksichtigung im Härtefallfonds des Bundes findet. Positiv ist zu bewerten, dass inzwischen immer mehr Bundesländer die pauschalen Hilfen des Bundes um sportspezifische Hilfsprogramme ergänzen. Denn auch die gedeckelten Preise bedeuten für die Verbraucher einen massiven Preisanstieg“, so der DOSB in seinem Pressedienst.

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