Washington (dpa) – Die Bundespolizei FBI hat nach Angaben von Ex-US-Präsident Donald Trump dessen Anwesen Mar-a-Lago im US-Bundesstaat Florida durchsucht. „Mein wunderschönes Zuhause, Mar-a-Lago in Palm Beach, Florida, wird derzeit von einer großen Gruppe von FBI-Agenten belagert, durchsucht und besetzt“, schrieb Trump auf dem von ihm mitbegründeten Netzwerk „Truth Social“.
Medienberichten nach steht der Vorgang im Zusammenhang mit Trumps Umgang mit Akten und Dokumenten aus seiner Zeit im Weißen Haus. Die Durchsuchung des Eigentums eines ehemaligen Präsidenten ist höchst ungewöhnlich.
„Diese unangekündigte Razzia in meinem Haus war weder notwendig noch angemessen“, schrieb Trump weiter. Es sei „sogar“ sein Safe geöffnet worden. Trump nannte den Vorgang „politische Verfolgung“ und eine Attacke der „radikal linken Demokraten“. Er verglich die Durchsuchung mit dem Watergate-Skandal, der 1974 den damaligen US-Präsidenten Richard Nixon zum Rücktritt zwang. Medien berichteten, dass das FBI die Durchsuchung beendet hatte. Trump soll während der Aktion nicht zu Hause gewesen sein.
Weißes Haus: Biden wusste nichts über Durchsuchung
US-Präsident Joe Biden hat nach Angaben des Weißen Hauses nicht vorab über die Durchsuchung des Anwesens seines Vorgängers Bescheid gewusst. „Der Präsident wurde nicht unterrichtet und wusste nichts davon. (…) Niemand im Weißen Haus wurde vorgewarnt“, sagte die Sprecherin des Weißen Hauses, Karine Jean-Pierre. Man habe über die Durchsuchung wie die Öffentlichkeit aus Berichten erfahren. Das Justizministerium sei unabhängig und führe entsprechend Ermittlungen durch. „Es wäre nicht angemessen, wenn wir uns zu laufenden Ermittlungen äußern würden“, sagte Jean-Pierre weiter.
Trump soll Dokumente zurückgehalten haben
Trump war bei den öffentlichen Anhörungen des Untersuchungsausschusses zur Kapitol-Attacke zuletzt von Zeugen schwer belastet worden. Demnach habe Trump gewusst, dass die Demonstranten am 6. Januar 2021 bewaffnet waren und sie bewusst zum Kapitol geschickt. Zuletzt hatten sich die Hinweise verdichtet, dass das Justizministerium das Verhalten Trumps selbst rund um die Präsidentschaftswahl 2020 und den Sturm auf das Kapitol genauer untersucht. Im Raum steht die Frage, ob Justizminister Merrick Garland strafrechtliche Schritte gegen Trump einleiten könnte.
Die Dursuchung von Trumps Anwesen scheint nun allerdings mit etwas anderem in Verbindung zu stehen. Trump war im Winter vorgeworfen worden, Akten und Dokumente aus seiner Zeit im Weißen Haus zurückgehalten zu haben. Die „New York Times“-Journalistin Maggie Haberman berichtete sogar, dass Trump während seiner Präsidentschaft Dokumente die Toilette heruntergespült habe. Trump wies das zurück. Am Montag waren schließlich Fotos aufgetaucht, die das belegen sollen.
Ärger gab es vor allem, weil Trump Dokumente mit nach Mar-a-Lago genommen haben soll, die mutmaßlich als Verschlusssache gekennzeichnete Informationen zur nationalen Sicherheit enthielten. Hinzu kommt, dass in den USA eigentlich jede Korrespondenz des Präsidenten archiviert und für die Nachwelt aufgehoben wird. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Trump allerdings soll nach seiner Amtszeit 15 Kisten voll mit Regierungsdokumenten, Erinnerungsstücken, Geschenken und Briefen aus dem Weißen Haus in sein Haus in Florida gebracht haben. Medien zufolge waren darunter auch Briefe des nordkoreanischen Machthabers Kim Jong Un und ein Schreiben von Trumps Vorgänger Barack Obama.
Genehmigung von höchster Ebene nötig
Trump hatte schließlich mehrere Dokumente an die Nationale Verwaltungsstelle für Archivgut und Unterlagen übergeben und dies damals auch selbst bestätigt. Die Justiz soll allerdings eine Untersuchung eingeleitet haben. Für eine Durchsuchung des Eigentums eines Ex-Präsidenten braucht es eine Genehmigung auf höchster Ebene des Justizministeriums. Beamte des Justizministeriums lehnten es ab, sich zu irgendeinem Aspekt des Durchsuchungsbefehls zu äußern, wie die „New York Times“ schrieb.
Trump nahm am Montagabend (Ortszeit) noch an einer geplanten Veranstaltung mit der ultrakonservativen ehemaligen Vize-Präsidentschaftskandidatin Sarah Palin per Telefon teil. Sie will bei den Kongresswahlen im Herbst als Abgeordnete in das US-Repräsentantenhaus gewählt werden. „Ein weiterer Tag im Paradies“ und „Das war ein seltsamer Tag“ war der Zeitung zufolge alles, was Trump zu den Ereignissen sagte. Der führende Republikaner Kevin McCarthy kündigte an, eine Untersuchung gegen das Justizministerium einleiten zu wollen, falls die Republikaner bei den Kongresswahlen im Herbst die Mehrheit im Repräsentantenhaus gewinnen.
Steht Trumps Kandidatur unmittelbar bevor?
Trump hatte zuletzt immer wieder damit kokettiert, bei den Präsidentschaftswahlen 2024 noch einmal anzutreten. Eine Kandidatur hat er aber bisher nicht verkündet. Beobachter spekulieren, dass der 76-Jährige eine Kandidatur bald ankündigen könnte, weil ihn die Untersuchungen des Kapitol-Ausschusses unter Druck setzten.
Die Kandidatur wäre eine Möglichkeit, Ermittlungen gegen ihn als politisch motiviert abzutun. In seiner Mitteilung monierte er nun, dass die Demokraten unbedingt verhindern wollten, dass er 2024 noch einmal antrete.
Gerade mit Blick auf eine mögliche Kandidatur Trumps für die kommende Präsidentenwahl wirft die „New York Times“ die Frage auf, ob er für öffentliche Ämter – und damit auch für das Präsidentenamt – gesperrt würde, sollte er wegen der Mitnahme von Akten und Dokumenten aus dem Weißen Haus gegen geltendes US-Recht verstoßen haben. Im US-Bundesrecht sei verankert, dass unter anderem die Mitnahme, Beschädigung, Fälschung oder Zerstörung von Regierungsdokumenten ein Verbrechen sei. Bei einer Verurteilung drohen demnach eine Geld- oder Haftstrafe von bis zu drei Jahren – und die betreffende Person solle für jegliches öffentliche Amt in den USA disqualifiziert werden.
Allerdings weist die „New York Times“ auch daraufhin, dass der Paragraf bereits kurz im Zusammenhang mit Hillary Clinton 2015 unter die Lupe genommen worden sei, die damals als voraussichtliche Präsidentschaftskandidatin der Demokraten angesehen wurde. Damals war bekanntgeworden, dass sie als Außenministerin (2009-2013) einen privaten E-Mail-Server genutzt hatte, um Dienstmails zu verschicken. Dafür wurde sie in einem Untersuchungsbericht des Außenministeriums gerügt, die US-Bundespolizei FBI stellte aber später Ermittlungen gegen sie ein und sprach auch keine Anklageempfehlung aus. Clinton trat im November 2016 gegen Trump an, verlor aber.
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