Sport

IOC: Solidarität mit Ukraine, Sport-Sanktionen gegen Russland

Olympische Ringe - Foto: Michael Heuberger via handball-world
Olympische Ringe - Foto: Michael Heuberger via handball-world

Das IOC mit einer Erklärung zur Solidarität mit der Ukraine, zu den Sanktionen gegen Russland und Belarus und zum Status der Athleten aus diesen Ländern.

Die Exekutive des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) ist am 25. Januar 2023 zusammengetreten, um die einstimmigen Schlussfolgerungen des Olympischen Gipfels (9. Dezember 2022) zu erörtern, an dem die Leiter*innen aller Interessensgruppen (Stakeholder) der Olympischen Bewegung und das Internationale Paralympische Komitee (IPC) teilgenommen haben.

Im Anschluss an dieses Gipfeltreffen fanden am 17. und 19. Januar 2023 Konsultationen mit den IOC-Mitgliedern, dem globalen Netzwerk der Athletenvertreter, den Internationalen Sportfachverbänden (IFs) und den Nationalen Olympischen Komitees (NOKs) statt.

Die Diskussion umfasste drei Teile: erstens die Sanktionen gegen den russischen und den belarussischen Staat und deren Regierungen; zweitens die Solidarität der Olympischen Bewegung mit den ukrainischen Athlet*innen sowie der Olympischen Gemeinschaft der Ukraine; drittens der mögliche Zugang zu Sportwettkämpfen für individuelle Athlet*innen mit russischem oder belarussischem Pass, teilte das Internationale Olympische Komitee in einer Meldung mit.

(1) Was die Sanktionen betrifft, so bekräftigten die Teilnehmer*innen in jeder einzelnen Konsultation einstimmig die bereits bestehenden Sanktionen und forderten deren Verschärfung:

  • Keine internationalen Sportveranstaltungen sollten von einem Internationalen Sportfachverband oder NOK in Russland oder Belarus organisiert oder unterstützt werden.
  • Keine Flagge, Hymne, Farben oder andere Erkennungszeichen dieser Länder sollten bei einer Sportveranstaltung oder einem Treffen innerhalb des gesamten Veranstaltungsortes gezeigt werden.
  • Kein*e russische*r oder belarussische*r Offizieller der Regierung oder des Staates sollte zu einer internationalen Sportveranstaltung oder einem internationalen Treffen eingeladen oder akkreditiert werden.

(2) Im Hinblick auf die Solidarität mit den ukrainischen Athlet*innen und der ukrainischen Olympischen Gemeinschaft gab es einhellige Unterstützung für:

  • Die Fortsetzung des uneingeschränkten und unerschütterlichen Engagements für die Solidarität mit den ukrainischen Athlet*innen und der Olympischen Gemeinschaft der Ukraine. Dieses soll sogar noch verstärkt werden, um eine starke Mannschaft des NOKs der Ukraine bei den Olympischen Spielen Paris 2024 und den Olympischen Winterspielen Milano Cortina 2026 zu haben.
  • Die Ermutigung aller Internationalen Sportfachverbände, NOKs und Organisatoren von Sportveranstaltungen, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um das Training, die Vorbereitung und die Teilnahme ukrainischer Athlet*innen an internationalen Sportveranstaltungen zu ermöglichen.

In Bezug auf individuelle Athlet*innen mit russischem oder belarussischen Pass äußerte sich die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden in jeder einzelnen Konsultation wie folgt:

  • Ein starkes Bekenntnis zum einigenden Auftrag der Olympischen Bewegung und die Aufforderung und Ermutigung, diesem einigenden Auftrag gerecht zu werden, insbesondere in diesen Zeiten der Teilung, der Konfrontation und des Krieges.
  • Die Achtung des Rechts aller Athlet*innen auf eine diskriminierungsfreie Behandlung im Einklang mit der Olympischen Charta. Regierungen dürfen nicht entscheiden, welche Athleti*nnen an welchem Wettbewerb teilnehmen können und welche nicht.
  • c) Kein*e Athlet*in sollte nur aufgrund seines/ihres Passes an der Teilnahme an Wettkämpfen gehindert werden.
  • Ein Weg für die Teilnahme von Athlet*innen an Wettkämpfen unter strengen Bedingungen sollte daher weiter erörtert werden.
  • Solche strengen Bedingungen sind:
    • Die Athlet*innen würden als „neutrale Athlet*innen“ an den Wettkämpfen teilnehmen und in keiner Weise ihren Staat oder eine andere Organisation ihres Landes vertreten, wie dies bereits in den Profiligen, insbesondere in Europa, den Vereinigten Staaten und Kanada, sowie in einigen Profisportarten der Fall ist.
    • ii. Es würden nur Athlet*innen teilnehmen dürfen, die die Olympische Charta uneingeschränkt respektieren. Das bedeutet insbesondere, dass erstens nur diejenigen teilnehmen dürfen, die nicht gegen die Friedensmission des IOC verstoßen haben, indem sie den Krieg in der Ukraine aktiv unterstützten. Zweitens wären nur Athlet*innen teilnahmeberechtigt, die den Welt-Anti-Doping-Code und alle einschlägigen Anti-Doping-Regeln und -Bestimmungen vollständig einhalten. Bei allen gemeldeten Athlet*innen müssen individuelle Kontrollen vorgenommen werden.
  • Sollte ein*e Athlet*in gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder die strengen Teilnahmebedingungen, wie oben beschrieben, nicht einhalten, sollte der Internationale Sportfachverband und/oder der betreffende Veranstalter den/die Athleten/in unverzüglich aus dem Wettbewerb ausschließen, ihn für weitere Wettbewerbe sperren und den Vorfall dem IOC melden, damit dieses weitere Maßnahmen und Sanktionen in Erwägung ziehen kann.
  • Das Angebot des Olympischen Rates von Asien, diesen Athletinnen Zugang zu asiatischen Wettkämpfen zu gewähren, wurde begrüßt und wertgeschätzt.

Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer an allen Konsultationssitzungen forderte das IOC auf, die Erörterung des oben genannten Konzepts im Rahmen bilateraler Konsultationen fortzusetzen, wobei jeder Internationale Sportfachverband die alleinige Zuständigkeit für seine internationalen Wettkämpfe hat.

Die Teilnehmenden stützten sich bei ihren Überlegungen auf eine Reihe von Dokumenten, unter anderem auf die folgenden:

(1) Ein Schreiben der Sonderberichterstatterin für kulturelle Rechte (Special Rapporteur in the field of cultural rights) und der Sonderberichterstatterin für zeitgenössische Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz (Special Rapporteur on contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance) des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen.

• In dem Schreiben der Sonderberichterstatterinnen heißt es: „Wir sind ernsthaft besorgt über die Empfehlung, russische und belarussische Athlet*innen und Funktionär*innen wie Kampfrichter*innen allein aufgrund ihrer Nationalität grundsätzlich von internationalen Wettkämpfen auszuschließen. Dies wirft ernste Fragen zu Nicht-Diskriminierung auf.“

(2) Die Resolution A/77/L.28 der UN-Generalversammlung: „Sport als Ermöglicher für nachhaltige Entwicklung“, die am 1. Dezember 2022 von allen UN-Mitgliedstaaten, einschließlich der Ukraine, Russland und Belarus, im Konsens angenommen worden ist.

• In dieser Resolution wird anerkannt, dass internationale Sportgroßveranstaltungen „im Geiste des Friedens organisiert werden sollten“ und dass „der verbindende und versöhnende Charakter solcher Veranstaltungen respektiert werden sollte“.
• Sie unterstützt auch die politische Neutralität der Olympischen Bewegung und „die Unabhängigkeit und Autonomie des Sports sowie die Aufgabe des Internationalen Olympischen Komitees, die Olympische Bewegung zu führen“.
• Zur Eröffnung der Debatte in der UN-Generalversammlung sagte der Präsident der 77. Session: „Ich ermutige alle Mitgliedstaaten, den verbindenden Geist des Sports und der Olympischen Bewegung zu bewahren. Es ist für die Welt weitaus vielversprechender, wenn die Nationen auf den Sportplätzen miteinander wetteifern als auf den Schlachtfeldern. Ersteres macht uns edler und stärker, letzteres hinterlässt Tod und Verwüstung.“

(3) Es wurde auf die Situation rund um die Teilnahme individueller Athlet*innen aus dem ehemaligen Jugoslawien an den Olympischen Spielen Barcelona 1992 hingewiesen.
• Damals gab es – im Gegensatz zur heutigen Situation – Sanktionen der Vereinten Nationen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, die alle Mitgliedstaaten aufforderten: „Ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen, um die Teilnahme von Personen oder Gruppen, die die Bundesrepublik Jugoslawien vertreten, an Sportveranstaltungen in ihrem Hoheitsgebiet zu verhindern.“ Doch selbst unter dieser UN-Sanktionsregelung wurde die Teilnahme „unabhängiger Athletinnen“ an den Olympischen Spielen Barcelona 1992 gestattet.

➡️ Statement im englischen Orginal

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