Das Kabinett hat die Erhöhung des Kindergeld, des Steuerfreibetrag sowie des Pauschbetrags für Behinderte und bei der Pflege auf den Weg gebracht, Bundestag und Bundesrat müssen den Plänen aber zustimmen.
Vor zweieinhalb Jahren hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, das Kindergeld um monatlich 25 Euro anzuheben. Nach einer Erhöhung um 10 Euro im vergangenen Sommer sollen ab dem kommenden Jahr nun weitere 15 Euro dazukommen. Das ist ein zentraler Baustein des sogenannten Familienentlastungsgesetzes, welches das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat.
Wenn Bundestag und Bundesrat den Gesetzesplänen zustimmen, werden Familien in Deutschland nach Angaben von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) um jährlich rund zwölf Milliarden Euro entlastet. Darüber hinaus ist eine Reihe von weiteren steuerlichen Entlastungen vorgesehen – nicht nur für Familien mit Kindern, sondern auch für Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige.
Kindergeld:
„as Familien in Deutschland tagtäglich leisten, ist für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert“, begründete Familienministerin Franziska Giffey (SPD) den Gesetzentwurf. Danach steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind ab Januar auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf 250 Euro.
Darüber hinaus soll der Kinderfreibetrag bei der Steuer um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angehoben werden. Die Grünen beklagen allerdings, dass vor allem Gutverdiener profitierten: „Insbesondere arme Familien haben von den steuerlichen Anpassungen und den Erhöhungen des Kindergeldes keinen Cent.“
Steuerfreibetrag:
Unabhängig von ihren familiären Umständen sollen alle Steuerzahler finanziell entlastet werden. So wird der Grundfreibetrag, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen, zum kommenden Jahr von 9.408 Euro auf 9696 Euro angehoben. Die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, steigt von 57.052 Euro auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung dieser Einkommensgrenzen vorgesehen.
Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes sparen Singles mit einem Monatsbrutto von 2.500 Euro dadurch aber nur 6 Euro pro Monat. Bei einer Familie mit zwei Kindern würde ein Alleinverdiener mit einem monatlichen Einkommen von 6.000 Euro durch die Erhöhung des Steuerfreibetrag etwa 15 Euro im Monat sparen – hier kommt immerhin noch das höhere Kindergeld hinzu.
Behinderte:
Bei Steuerzahlern mit einer Behinderung werden die ihnen zustehenden Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht – etwa beim Nachweis bestimmter Fahrtkosten. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, erklärte, viele Betroffene hätten wegen ihrer Behinderung höhere Aufwendungen. „Durch Steuererleichterungen werden diese abgemildert.“
Der Sozialverband VdK und der Deutsche Behindertenrat begrüßten das Vorhaben, forderten aber darüber hinaus eine Dynamisierung der Pauschbeträge, damit sie jedes Jahr automatisch steigen – das ist nämlich seit 1975 nicht mehr geschehen. Dank Pauschbeträgen können bestimmte Summen pauschal von der Steuer abgesetzt werden, ohne dafür Belege vorweisen zu müssen. Ihre konkrete Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
Pflege:
Auch die Pflege von Angehörigen soll steuerlich stärker begünstigt werden. Der Pflege-Pauschbetrag für die beiden höchsten Pflegestufen soll den Regierungsplänen zufolge auf 1.800 Euro pro Jahr angehoben und damit nahezu verdoppelt werden. Bei den niedrigeren Pflegestufen zwei und drei, die bisher nicht bedacht wurden, wird künftig ein Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1.100 Euro gewährt.
Nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums könnten mehr als eine halbe Million Menschen profitieren. „Wer sich dazu entschieden hat, einen nahe stehenden Menschen zu Hause zu pflegen, verdient Dank und Anerkennung“, erklärte Ressortchef Jens Spahn (CDU).
Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz beklagte jedoch, zwei Drittel der pflegenden Angehörigen seien nicht mehr berufstätig und hätten nichts von dem höheren Freibetrag: „Schließlich zahlen Rentner wegen ihres geringen Einkommens wenig oder gar keine Steuern.“
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weiterführende Informationen:
➡️ Einkommensteuergesetz in der bisherigen Fassung
➡️ Bundeskindergeldgesetz in der bisherigen Fassung
➡️ Referentenentwurf aus dem Finanzministerium