Apple hat im Streit um die Riesen-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro in Irland einen wichtigen Sieg vor dem EU-Gericht errungen.
Die Richter in Luxemburg erklärten die Nachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig. Es ist ein schmerzhafter Rückschlag für die Brüsseler Behörde und die mächtige Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager persönlich.
Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, stellte das EU-Gericht fest.
Das Urteil ist allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der Schlusspunkt in dem politisch aufgeladenen Konflikt. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass der Streit in nächster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeht. Die Kommission hat zwei Monate Zeit, Berufung einzulegen. Sie teilte mit, man werde das Urteil analysieren und das weitere Vorgehen abwägen.
Nachforderung von 2016
Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen.
Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der iPhone-Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien.
Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten und widersprach der von der EU verhängten Steuernachzahlung. Der Kommission gelang es dabei auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.
Apple und Irland begrüßten das Urteil. „In diesem Fall ging es nicht darum, wie viele Steuern wir zahlen, sondern wo wir sie zu zahlen haben“, betonte der iPhone-Konzern. Man sei stolz darauf, „der größte Steuerzahler der Welt zu sein, denn wir kennen die wichtige gesellschaftliche Rolle von Steuern“. Irland sah sich in der Einschätzung bestätigt, dass es keine illegale Beihilfe gegeben habe.
Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die Kommission ist es der bisher schwerste Rückschlag für ihre Vorgehensweise, bei Konflikten mit einzelnen Mitgliedsländern um Steuerkonditionen für Unternehmen auf das Wettbewerbsrecht zu setzen.
Hier gab es vor der Entscheidung im Fall Apple eine gemischte Bilanz hinsichtlich Steuernachzahlungen für die EU: Mit dem Vorgehen gegen die Steuerdeals von Fiat Chrysler in Luxemburg konnte sich die Kommission durchsetzen, im Fall von Starbucks in den Niederlanden unterlag sie.
Irland „nur“ Vertriebszentrum
Für die in Europa oft als Bändigerin großer US-Konzerne gefeierte Kommissarin Vestager war die monumentale Nachforderung ein Höhepunkt ihrer Laufbahn. Die Kommission verwies erneut darauf, dass eine irische Apple-Tochter im Jahr 2011 europäische Gewinne von rund 16 Milliarden Euro verbucht habe – davon aber nur 50 Millionen als in Irland zu versteuern eingeordnet worden seien.
Apple argumentierte vor dem EU-Gericht, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen – während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. „Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt.“
Irland habe deshalb zu Recht nur den Teil der bei den Tochterfirmen verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäten in dem Land zurückgingen. Apple musste den eingeforderten Betrag bereits auf einem Treuhand-Konto hinterlegen.
Amerikanische Unternehmen konnten nach früheren US-Regelungen Auslandsgewinne außerhalb des Heimatlandes parken. Bei einem Transfer in die USA wurden 35 Prozent Steuern fällig. Viele Firmen behielten deshalb das Geld langfristig im Ausland.
USA: Steuerreform 2018
Mit der seit 2018 greifenden Steuerreform wurde eine Zahlung auf die Auslandsreserven mit deutlich niedrigeren Sätzen fällig – unabhängig davon, ob sie in die USA gebracht werden oder nicht.
Apple zahlte seither an den US-Fiskus nahezu 38 Milliarden Dollar Steuern auf den im Ausland angesammelten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Davon entfielen nach Angaben des Unternehmens umgerechnet rund 20 Milliarden Euro Steuern allein auf die Gewinne, um die es der EU-Kommission geht.
Die Kommission bestritt zwar nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den USA entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen des gesamten Geschäfts der Apple-Töchter durchgeführt, um begründet entscheiden zu können, welcher Anteil der Gewinne wo versteuert werden sollte.
Die Richter bemängelten zwar, dass Apples damalige Steuervereinbarungen nur unzureichend dokumentiert worden seien – die Probleme reichten aber nicht aus, um eine Beihilfe festzustellen. Und die Kommission hätte belegen müssen, dass die Gewinne aus Aktivitäten der irischen Tochterfirmen entstanden seien, betonte das EU-Gericht.
Rund um den Streit kochten immer wieder die Emotionen hoch. So hatte Apple-Chef Tim Cook die Kritik Vestagers, Apple habe in Irland im Jahr 2014 eine Körperschaftssteuer von nur 0,005 Prozent bezahlt, als „politischen Dreck“ bezeichnet. Die Regierung in Washington warf der Kommission vor, Anspruch auf Steuereinnahmen zu erheben, die dem US-Fiskus zustünden.
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Stellungnahmen zum Urteil:
➡️ Reaktion der irischen Regierung
➡️ Reaktion der EU-Kommission