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Herzkranker klagt für Behandlung ohne Abschiebungsrisiko

Wie entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?. Foto: Uli Deck/dpa
Wie entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?. Foto: Uli Deck/dpa

Hunderttausende Menschen leben ohne Erlaubnis in Deutschland. Ein Arztbesuch ist für sie mit vielen Hindernissen verbunden. Jetzt will eine Initiative die Praxis in Karlsruhe kippen.

Karlsruhe (dpa) – Mithilfe des Bundesverfassungsgerichts will eine Initiative Menschen ohne Papiere Arztbesuche trotz drohender Abschiebung ermöglichen.

Die Verpflichtung staatlicher Stellen, solche Menschen zu melden, sei verfassungswidrig. Sie halte Kranke davon ab, sich behandeln zu lassen, teilten die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die Organisation Ärzte der Welt mit. Gemeinsam wollten sie für einen herzkranken Mann aus dem Kosovo am Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag einreichen.

Nur Schwarzarbeit möglich

Den Initiatoren zufolge leben nach den jüngsten Schätzungen aus dem Jahr 2014 zwischen 180.000 und 520.000 Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland. Dabei handelt es sich um Nicht-EU-Bürger oder Staatenlose, die auch keine Duldung haben und behördlich nicht erfasst sind. Ein Teil ist bereits illegal eingereist oder wurde eingeschleust. Andere waren eine Zeit lang zum Beispiel als Studierende oder Ehepartner legal hier und sind trotz Verlust ihres Aufenthaltstitels geblieben, wiederum andere hatten mit ihrem Asylantrag keinen Erfolg. Arbeiten können sie nur schwarz.

Diese Menschen haben zwar Anspruch auf eingeschränkte medizinische Leistungen bei akuten Krankheiten oder Schmerzen sowie bei Schwangerschaft und Geburt. Dafür muss aber das Sozialamt als Kostenträger einen Behandlungsschein ausstellen. Betroffene trauen sich dort laut GFF nicht hin: Denn Paragraf 87 im Aufenthaltsgesetz verpflichtet staatliche Stellen, Menschen, die hier eigentlich nicht sein dürften, der Ausländerbehörde oder der Polizei zu melden. Eine direkte Behandlung im Krankenhaus ist nur in Notfällen vorgesehen.

Kläger hat seit 2017 keinen geregelten Aufenthaltsstatus

Der Kläger ist laut GFF in den 90er Jahren während der Balkan-Kriege als junger Mann nach Deutschland gekommen und hat seit 2017 keinen geregelten Aufenthaltsstatus mehr. Vor einem Jahr sei er nach einem Herzinfarkt notoperiert worden. Der Eilantrag zielt darauf ab, ihm die weitere notwendige Behandlung zu ermöglichen. Eine Schwierigkeit ist, dass der Mann auch den Gerichten gegenüber anonym bleiben soll. Die Verwaltungsgerichte in Hessen hatten seinen Eilantrag bereits deshalb zurückgewiesen, weil ihnen Name und Wohnanschrift fehlten.

Schulen und Kindergärten sind seit 2011 von der Meldepflicht ausgenommen. Zur medizinischen Versorgung hatte die Ampel-Koalition vereinbart: „Die Meldepflichten von Menschen ohne Papiere wollen wir überarbeiten, damit Kranke nicht davon abgehalten werden, sich behandeln zu lassen.“ Die GFF will nicht auf die Umsetzung warten.

© dpa-infocom, dpa:220915-99-768697/2

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