Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat Biontech grünes Licht für die Zulassung des ersten Corona-Impfstoff in der EU gegeben.
Die bedingte Marktzulassung des Präparates der Mainzer Firma Biontech und des US-Pharmariesen Pfizer sei ein „Meilenstein“, sagte die EMA am Montag in Amsterdam.
Sobald die EU-Kommission die Zulassung genehmigt hat, steht dem Beginn von Corona-Impfungen in der EU nichts mehr im Wege. Die ersten Menschen sollen in Deutschland bereits am 27. Dezember geimpft werden. „Das ist wirklich eine historische wissenschaftliche Leistung“, sagte EMA-Direktorin Emer Cooke.
Die Zustimmung der EU-Kommission für die bedingte Zulassung des Corona-Impfstoff von Biontech in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gilt als reine Formsache und sollte noch vor Weihnachten geschehen.
Impfstart in Deutschland am 27. Dezember
In Deutschland müssen die Impfchargen nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch vom zuständigen Paul-Ehrlich-Institut geprüft, freigegeben und schließlich ausgeliefert werden.
Dann sollen zunächst die über 80-Jährigen, Personal und Bewohner von Pflegeheimen sowie auch Gesundheitspersonal mit sehr hohem Infektionsrisiko geimpft werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach ebenfalls von einem „Meilenstein in der Pandemiebekämpfung“. Impfungen ebneten den Weg aus der Krise, twitterte Spahn nach der EMA-Entscheidung.
„Bereits am Tag nach Weihnachten werden die ersten Pflegebedürftigen in der stationären Altenpflege geimpft. Denn wir schützen die Verwundbarsten zuerst“, so Spahn weiter.
Impfstoff in anderen Ländern bereits im Einsatz
Der Corona-Impfstoff von Biontech ist bereits unter anderem in Großbritannien und den USA zugelassen – im Gegensatz zur EU dort jeweils durch eine Notfall-Zulassung. Die Schweiz hatte vor zwei Tagen die erste Zulassung nach einem „ordentlichen Verfahren“ erteilt.
Er hat nach Angaben der Hersteller Pfizer und Biontech eine Wirksamkeit von rund 95 Prozent und wird für Personen ab 16 Jahre empfohlen.
Die Experten der EMA hatten bereits seit Wochen die Daten und Resultate der klinischen Tests der Hersteller geprüft. Bei einer bedingten Zulassung ist der Hersteller verpflichtet, auch danach noch Daten etwa zur Langzeitwirkung an die EMA zu übermitteln.
Auch Angaben zu möglichen Nebenwirkungen werden weiterhin geprüft. Voraussichtlich am 6. Januar will die EMA auch den Weg frei machen für die Zulassung des zweiten Impfstoffes, dem Präparat vom US-Konzern Moderna.
© dpa-infocom, dpa:201221-99-774888/4
weiterführende Informationen:
➡️ Paul-Ehrlich-Institut zu Impfstoffentwicklung
➡️ Bundesgesundheitsministerium zum Thema „Corona“
➡️ Bundesforschungsministerium zu dem Impfungen
➡️ Empfehlung der Ständigen Impfkomission
➡️ RKI zu Veröffentlichung der Empfehlung
➡️ weitere News rund um das Thema „Corona“