Gesellschaft Verbrechen

Deutsche IS-Rückkehrerin am Flughafen Frankfurt/Main festgenommen

Das Archivfoto zeigt Bundespolizisten am Frankfurter Flughafen. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Das Archivfoto zeigt Bundespolizisten am Frankfurter Flughafen. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Deutschland hat drei Frauen und zwölf Kinder aus Camps in Nordostsyrien nach Deutschland zurückgeholt. Eine Frau wurde am Frankfurter Flughafen festgenommen. Die Vorwürfe sind schwerwiegend.

Eine sogenannte vermeintliche IS-Rückkehrerin aus Syrien ist bei ihrer Ankunft am Flughafen Frankfurt/Main wegen Terrorverdachts festgenommen worden.

Der Generalbundesanwalt wirft der jungen Deutschen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor, wie die Behörde am Sonntag mitteilte.

Das Auswärtige Amt bestätigte derweil eine Rückholaktion von drei Frauen und zwölf Kindern aus Camps in Nordostsyrien nach Deutschland.

2015 Ausreise nach Syrien

Die festgenommene Frau soll im März 2015 als damals 15-Jährige nach Syrien gereist sein, sich dort dem IS angeschlossen und einen Angehörigen des Geheimdienstes der Terrormiliz geheiratet haben, teilte der Generalbundesanwalt mit. Gemeinsam mit ihrem Mann soll sie zeitweise eine jesidische Frau als Sklavin gehalten und diese weiterverkauft haben.

Zusammen mit ihrem Ehemann und den zwei gemeinsamen Kindern flüchtete sie den Angaben zufolge im Sommer 2017 aus der nordsyrischen Stadt Al-Rakka. Nach weiteren Umzügen sei sie schließlich Anfang Januar 2019 zusammen mit den Kindern in einem Flüchtlingslager aufgenommen worden, in dem sie bis zu ihrer Ausreise gelebt habe.

Bei der Ankunft am Flughafen Frankfurt/Main wurde sie dann als vermeintliche IS-Rückkehrerin festgenommen. Gegen sie war den Angaben zufolge im Mai dieses Jahres ein Haftbefehl verhängt worden. Sie wurde noch am Sonntag einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte.

Auswärtige Amt bestätigt Rückholaktion

Einem Bericht des Spiegel zufolge handelt es sich bei der Festgenommenen, die aus Sachsen-Anhalt kommen soll, um eine der Frauen, die die Bundesregierung am Wochenende aus Syrien zurückgeholt hat. Demnach wird auch gegen zwei weitere Rückkehrerinnen ermittelt.

Weder die Bundesanwaltschaft noch das Auswärtige Amt wollten den Bericht des Spiegel kommentieren. Das Auswärtige Amt verwies lediglich auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts zur Festnahme der Frau. Diese wurde der Mitteilung zufolge am Flughafen von Beamten des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt festgenommen.

Das Auswärtige Amt hat die am Samstag bekanntgewordene Rückholaktion von drei Frauen und zwölf Kindern aus Camps in Nordostsyrien nach Deutschland bestätigt, machte dabei aber keine Angaben zu einer mutmaßlichen IS-Vergangenheit der Frauen.

Bei den Personen, die nach Deutschland zurückgeholt wurden, handelt es sich den Angaben zufolge um zwölf Kinder, darunter sieben Waisenkinder, und drei Frauen aus den Lagern Roj und Al Hol im Nordosten Syriens. Zwei weitere Frauen und sechs weitere Kinder seien nach Finnland gebracht worden.

Weitere Rückholaktionen geplant

„Ich bin sehr erleichtert, dass wir gestern weitere zwölf Kinder und drei dazugehörige Mütter aus Lagern in Nordostsyrien zurückholen konnten. Diese frohe Nachricht kurz vor Weihnachten stimmt zuversichtlich, dass wir auch in weiteren Fällen eine Rückkehr ermöglichen können“, erklärte Außenminister Heiko Maas (SPD). „Dafür werden wir uns in den kommenden Wochen und Monaten einsetzen.“

Das Auswärtige Amt plant, auch weitere Deutsche aus Nordostsyrien zurückzuholen. Man arbeite „mit Hochdruck“ daran, „die Ausreise vor allem deutscher Kinder aus Nordost-Syrien zu ermöglichen“, hieß es aus dem Ministerium. Zu diesem Zweck stehe das Auswärtige Amt „auch mit kurdischen Gruppen in Kontakt“.

Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet, dass das Auswärtige Amt mit der kurdischen Autonomieverwaltung „über eine zweistellige Zahl deutscher Frauen“ verhandele, die sich in der Vergangenheit der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen hätten und sich aktuell in Gefangenenlagern der kurdisch dominierten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) befinden sollen.

Das Außenamt wollte auf Anfrage weder die Zahl kommentieren, noch dass es bei den Plänen um die Rückholung von „IS-Anhängerinnen“ gehe.

© dpa-infocom, dpa:201220-99-761950/2
© dpa-infocom, dpa:201220-99-761950/5

➡️ Pressemitteilung des Generalbundesanwalts im Wortlaut

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