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„Perspektive“: Nothilfe für Profi-Ligen im Sport durch den Bund

Alfons Hörmann ist über die Hilfe für die Proficlubs erfreut. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Alfons Hörmann ist über die Hilfe für die Proficlubs erfreut. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Im Konjunkturpaket des Bundes werden auch die Profi-Topligen berücksichtigt. Viele Clubs sind in der Corona-Krise in Not geraten, weil Zuschauer- und Sponsoreneinnahmen wegbrechen. Zudem werden die Mittel vom Bund für Sportstätten um 150 Millionen Euro erhöht.

Die wegen der anhaltenden Corona-Krise in Schwierigkeiten geratenen Clubs der Profi-Ligen im Basketball, Handball, Eishockey und Volleyball können mit einer Nothilfe vom Bund für den Sport rechnen. In der Fußball-Bundesliga, die den Spielbetrieb bereits wieder aufgenommen hat, werden unterdessen erste Rufe nach Lockerungen der Corona-Maßnahmen und weiterer Rückkehr zur Normalität laut.

In dem milliardenschweren Konjunkturpaket werden die „Profisportvereine der unteren Ligen“ als eine Branche erwähnt, die Überbrückungshilfe bekommen können. Außerdem erhöht der Bund die Mittel für Sportstätten in Deutschland in diesem und im kommenden Jahr um weitere 150 Millionen Euro.

„Wir sind sehr dankbar, dass im Koalitionsausschuss klar die Absicht festgehalten wurde, semi- und professionellen Mannschaftssportarten zu helfen und dass wir Teil des Konjunkturpaketes sind“, sagte der CDU-Politiker Frank Steffel, Initiator einer Härtefallregelung für die Ligen zur Nothilfe für den Sport.

Veranschlagt werden von ihm rund 200 Millionen Euro, die die Clubs brauchen, um Einnahmeausfälle durch Zuschauerrückgang, fehlendem Umsatz in den Arenen und den Ausfall von Sponsorengelder auszugleichen. Für das Haushaltsjahr 2020 würde man 100 Millionen Euro und für 2021 weitere 100 Millionen Euro benötigen.

„Wir müssen nun gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftministerium und den Fraktionen dafür Sorge tragen, dass die Besonderheiten unserer Branche bei der Antragstellung Berücksichtigung finden“, erklärte Steffel, der zugleich Präsident der Füchse Berlin ist und sich zuletzt ausführlich in einem Podcast zur aktuellen Situation geäußert hatte.

„Die politische Herausforderung ist jetzt, dass wir die Rahmenbedingung so definieren, dass bis zum Beginn der Saison die Clubs wirklich aufatmen können, weil sie dann wissen, dass die definierten Rahmenbedingungen ihre spezifische Situation abdecken“, so Steffel weiter.

DOSB sieht „wertvolle Impulse“

Auch der Deutsche Olympische Sportbund hat die Beschlüsse des Koalitionsausschusses als „wertvolle kurz- und mittelfristige Impulse“ begrüßt. „Für die Vielfalt des Profisports in den Ligen, der seit Monaten und derzeit noch ohne echte Perspektive auf Wettkämpfe mit Zuschauern ums Überleben kämpft, setzen wir auf die Effekte der beschlossenen Überbrückungshilfen“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann in einem Statement zu den Nothilfen für die Sportligen.

„Aus meiner Sicht ist es unverzichtbar, den betroffenen Vereinen Sicherheit zu geben, dass der Bund mit entsprechend passgenauen Überbrückungsmaßnahmen ihre sportliche und wirtschaftliche Existenz bis zur Rückkehr zu einem normalen Spielbetrieb absichern will“, sagte Dagmar Freitag (SPD), Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag.

„Im jetzt kurzfristig folgenden parlamentarischen Verfahren gilt es, Präzisierungen vorzunehmen, die den Besonderheiten des Spielbetriebs in den Ligen Rechnung tragen“, so Freitag.

Der DOSB sieht zudem die Aufstockung der Mittel des Bundes wegen der Coronavirus-Krise für Sportstätten in Deutschland in diesem und im kommenden Jahr um weitere 150 Millionen Euro positiv.

„Für die Sportentwicklung in unserem Land ist der substanzielle Einstieg in ein Sportstättenprogramm des Bundes Rückenwind für die Zeit nach der Krise“, sagte Hörmann. Der Investitionsplan Sportstätten wird von 110 Millionen Euro auf 260 Millionen Euro aufgestockt, heißt im Beschluss zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket.

Sport im Ergebnisprotokoll

In Punkt 13 der Ergebnisse des Koalitionsausschusses sind neben Branchen wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterern, Kneipenn, Clubs und Bars auch explizit „Profisportvereine der unteren Ligen“ aufgeführt. Der im Sportausschuss sitzende Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger konkretisierte bei Twitter, das damit semiprofessionelle Ligen wie „Handball, Basketball, Volleyball, aber auch Frauenfußball“ gemeint seien.

In Punkt 13 heißt es: „Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden.“

„Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate“, so Punkt 13 des Verhandlungsergebnisses, der ausführt: „Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.

Der Sport wird unterdessen auch ein weiteres Mal genannt, in Punkt 23: „Für die Jahre 2020 und 2021 werden zusätzliche 150 Millionen Euro für Sportstätten zur Verfügung gestellt. Dazu wird der Investitionsplan Sportstätten von 110 Millionen Euro auf 260 Millionen Euro aufgestockt.“

weitere Informationen:
➡️ Ergebnis des Koalitionsausschusses 3. Juni 2020 [PDF]

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