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Zug-Verweise: Bahn will Corona-Maskenpflicht durchsetzen

Ein Reisender mit Mundschutz in der Bahn. Der Konzern will sicherstellen, dass alle Fahrgäste Maske tragen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Ein Reisender mit Mundschutz in der Bahn. Der Konzern will sicherstellen, dass alle Fahrgäste Maske tragen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Wenn andere ohne Mund-Nasen-Bedeckung im ICE sitzen, besorgt das viele Mitreisende: Muss eine härtere Gangart wie Verweise aus dem Zug her, um Corona-Vorgaben wie die Maskenpflicht in der Bahn zu garantieren?

Die Deutsche Bahn will die Einhaltung der Maskenpflicht in Zügen zum Schutz vor dem Corona-Virus notfalls auch durch Verweise durchsetzen. „Wenn eine Minderheit geltende Regeln missachtet, ist dies für uns nicht hinnehmbar“, erklärte der bundeseigene Konzern am Montag in Berlin.

Bei Fahrgästen, die sich hartnäckig weigern, seien solche Verweise bereits möglich. Zusammen mit der Bundespolizei werde dies auch „konsequent“ umgesetzt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) pflichtete bei: „Die Maskenpflicht gilt ohne Wenn und Aber.“ Die Grünen und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) forderten weitergehende Schritte.

Die Bahn betonte: „Nach wie vor hält sich die große Mehrheit der Reisenden an die Maskenpflicht.“ Weigerten sich Fahrgäste nach wiederholter Aufforderung, sei das nicht zu akzeptieren. Dann werde der Fahrgast am nächsten Halt aus dem Zug gebeten, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums – gegebenenfalls komme die Bundespolizei hinzu und zeige Verstöße auch an.

Verweise aus dem Zug rechtlich möglich

Zug-Verweise sind nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung möglich, wie das Bundesverkehrsministerium erläuterte. Sie legt fest, dass „Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen“, von der Beförderung ausgeschlossen werden können – ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.

Dazu, wie viele Fahrgäste schon aussteigen mussten, wurden keine Angaben gemacht. Die Bahn erläuterte, über die Maskenpflicht informiere sie breit in Zügen, in Bahnhöfen und im Internet.

Dabei gehe es auch darum, „gegenseitige Rücksichtnahme zu leben und Verantwortung für die Gesundheit jedes Einzelnen und in der Gesamtbevölkerung zu empfinden“. Das Verkehrsministerium forderte die Bahn auf, strikt auf die Maskenpflicht zu achten. Der Konzern soll dem Bund zudem regelmäßig darüber berichten.

Grünen-Bahnexperte Matthias Gastel beklagte, während seiner Fahrten in Fernzügen habe er „kein einziges Mal“ wahrgenommen, „dass das Bahnpersonal Reisende ohne Maske auf ihr Fehlverhalten anspricht“. Er forderte eine „klare Zuständigkeit der Bundespolizei“, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete.

Darüber hinaus solle das Reservierungssystem so umgestellt werde, dass es Sitzplätze auf Abstand zuteile. Einzelne Wagen könnten Risikogruppen vorbehalten bleiben. Sparpreis-Tickets solle es nur für gering ausgelastete Züge geben, um nicht mehr Fahrgäste in absehbar volle Züge zu locken.

Bußgelder nach Länderverordnung

Die Lokführergewerkschaft GDL warnte in der Diskussion um Verweise aus dem Zug, dass die Durchsetzung der während der Corona-Pandemie geltenden Maskenpflicht in der Bahn sei mittlerweile ein massives Problem. Gerade wenn wieder mehr Fahrgäste kämen und Corona-Fälle zunähmen, müsse sie aber strikt eingehalten werden.

„Fahrgäste schreckt es zudem immer wieder ab, wenn Maskenverweigerer im Zug sind, und sie steigen um aufs Auto“, sagte GDL-Chef Claus Weselsky. Nötig sei unter anderem der Einsatz von Sicherheitspersonal. Auf der anderen Seite müsse Zugbegleitern mehr Respekt entgegengebracht werden.

Zur Frage von Bußgeldern erläuterte das Bundesinnenministerium, dass auch in Fernzügen die jeweiligen Länderverordnungen zur Maskenpflicht gelten, die teils Sanktionen bei Verstößen vorsehen. Es komme also darauf an, wo ein Fernzug bei einem Verstoß gerade unterwegs sei – darüber könne dann die zuständige Landesbehörde informiert werden.

© dpa-infocom, dpa:200803-99-26454/3

➡️ Eisenbahn-Verkehrsordnung zu Ausschluss von der Beförderung

News vom 27. Juli 2020:

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