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Bundestag beschließt deutschlandweite Corona-Notbremse

Im Kampf gegen die Pandemie hat der Bundestag bundeseinheitliche Maßnahmen zur Kontaktreduzierung abgesegnet. (Symbolbild). Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
Im Kampf gegen die Pandemie hat der Bundestag bundeseinheitliche Maßnahmen zur Kontaktreduzierung abgesegnet. (Symbolbild). Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Dem Beschluss war ein Schlagabtausch im Plenum vorausgegangen. Nahe des Reichstagsgebäudes demonstrierten mehr als 8000 Menschen gegen die Corona-Regeln – 152 Personen wurden vorübergehend festgenommen.

Der Bundestag hat am Mittwoch eine bundeseinheitliche und deutschlandweite Notbremse gegen die dritte Corona-Welle beschlossen. Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher.

In namentlicher Abstimmung votierten 342 Abgeordnete für das Gesetz. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Zuvor hatten in zweiter Lesung die Fraktionen von Union und SPD dafür gestimmt. AfD, FDP und Linke stimmten gegen das Gesetz. Die Grünen hatten sich enthalten.

Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. In Kreisen oder Städten mit hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen in der Nacht greifen. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.

Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch verkündet werden. Die Maßnahmen sind bis 30. Juni befristet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass spätestens dann die Pandemie durch die Impfungen stark zurückgedrängt ist.

Dem Beschluss war ein verbaler Schlagabtausch im Plenum vorausgegangen. Nahe dem Reichstagsgebäude demonstrierten mehr als 8000 Gegnern der Corona-Maßnahmen. Wegen massiver Verstöße gegen die Corona-Regeln untersagte die Polizei die Demonstration. Beamte versuchten, Teilnehmer zu zerstreuen.

152 Demonstrationsteilnehmer wurden vorübergehend festgenommen. Ihnen werden Verstöße gegen die Corona-Regeln sowie Angriffe auf Einsatzkräfte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Gefangenen-Befreiung vorgeworfen, wie die Polizei auf Twitter mitteilte.

Kernpunkte:

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN:
Von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen – mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.

PRIVATE KONTAKTE:
Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.

LÄDEN:
Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereichen soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.

SCHULEN:
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165,wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.

© dpa-infocom, dpa:210421-99-295890/5
© dpa-infocom, dpa:210421-99-285382/3

weiterführende Informationen:
➡️ Bundestag zu Infektionsschutzgesetz
➡️ Beschlussempfehlung Gesundheitsausschuss [PDF]
➡️ Gesetzentwurf Änderung Infektionsschutzgesetz [PDF]
➡️ weitere News rund um das Thema Corona



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