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Streit um Rundfunkbeitrag: Karlsruhe muss entscheiden

Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen wegen der Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen einen höheren Rundfunkbeitrag vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Foto: Uli Deck/dpa
Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen wegen der Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen einen höheren Rundfunkbeitrag vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Foto: Uli Deck/dpa

Sachsen-Anhalt hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland blockiert. Die öffentlich-rechtlichen Sender rufen das Bundesverfassungsgericht an.

Der Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Nachdem Sachsen-Anhalt die Anhebung um 86 Cent auf 18,36 Euro blockiert hat, wollen die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio nach Karlsruhe ziehen.

Die rot-schwarz-grüne Koalition in Magdeburg indes muss nach dem erbitterten Koalitionsstreit um den Rundfunkbeitrag zu einem gemeinsamen Pfad zurückfinden und Ruhe in die aufgewühlte Situation bringen.

Der Knall erfolgte am Dienstag: Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) kündigte an, den Gesetzentwurf im Landtag abgestimmt mit den Koalitionspartnern zurückzuziehen, der den Staatsvertrag zwischen allen Ländern samt Beitragsplus beinhaltet.

Die CDU hatte wiederholt deutlich gemacht, dass sie der Beitragserhöhung auf keinen Fall zustimmen will. Da auch die AfD eine Anhebung ablehnt, hätte die CDU den Schritt theoretisch mit der AfD blockieren können.

SPD und Grüne hatten angekündigt, in eine solchen Fall keine Zukunft mehr für das seit 2016 regierende Kenia-Bündnis zu sehen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. Juni 2021 ein neuer Landtag gewählt.

Sender reagieren mit Klage

Die Sender reagierten prompt und kündigten an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der genaue Zeitplan blieb zunächst unklar.

Auch, ob es möglicherweise ein Eilverfahren geben könnte mit dem Ziel, dass die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar möglicherweise doch noch vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung in Kraft treten könnte.

SWR-Intendant Kai Gniffke verteidigte die Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Sender. „Ich habe mir nicht vorstellen können, dass sich nicht alle Länder verfassungskonform verhalten“, sagte Gniffke am Dienstagabend der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Es bleibe den Sendern nun nichts anderes übrig, als nach Karlsruhe zu ziehen.

„Ich hätte mir eine andere Lösung gewünscht und habe intensiv dafür geworben. Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in diesem Verfahren ganz offenbar zum Spielball der Politik in einem Bundesland geworden. Genau das soll das staatsfern organisierte KEF-Verfahren verhindern, um die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern“, so ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut in einer Presseerklärung.

In der Kenia-Koalition in Magdeburg wiederum müssen nun die Scherben zusammengekehrt werden. Die Sitzung im Medienausschuss, in der eigentlich das Thema Rundfunkbeitrag behandelt werden sollte, wird an diesem Mittwoch nicht stattfinden.

© dpa-infocom, dpa:201209-99-622262/2


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