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Wissenswertes zum Organspendeausweis

Den Organspendeausweis sollte man am besten immer dabeihaben - zum Beispiel im Geldbeutel. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Den Organspendeausweis sollte man am besten immer dabeihaben - zum Beispiel im Geldbeutel. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Eine kleine Karte, hinter der eine große Entscheidung steht: Auf dem Organspendeausweis können wir festhalten, was nach dem Tod mit unserem Körper passieren soll. Wichtige Fragen und Antworten dazu.

Berlin/Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Möchte ich meine Organe nach dem Tod spenden? Diese Frage kann ein flaues Bauchgefühl verursachen. Denn mit dem eigenen Sterben beschäftigt sich niemand gern.

Es lohnt aber, eine Entscheidung in Sachen Organspende zu treffen – alleine schon mit Blick auf die Liebsten. Denn für Angehörige ist es eine große Entlastung, wenn sie den Willen Verstorbener kennen, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).

Drei Fragen und Antworten zu dem kleinen Kärtchen:

Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?

Wer ohnehin in der Arztpraxis oder in der Apotheke ist, kann dort nach einem Ausweis fragen. Man kann ihn aber auch kostenlos unter organspende-info.de bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellen.

Legt man nicht so viel Wert auf ein festes Kärtchen, lädt man sich den Organspendeausweis dort einfach als PDF-Dokument zum Ausdrucken herunter. Übrigens: Laut der BZgA reicht es theoretisch sogar aus, seine Wünsche zur Organspende formlos auf einem Blatt Papier festzuhalten.

Die Entscheidung zur Organspende dem Testament beizufügen, ist hingegen keine gute Idee. Denn wenn das Testament nach dem Tod geöffnet wird, ist es für eine Organentnahme zu spät, so die BZgA.

Was kann ich beim Ausfüllen falsch machen, sodass der Ausweis am Ende nicht gültig ist?

„Wenn sich die Angaben widersprechen oder nicht ersichtlich wird, was der Wille der verstorbenen Person war, ist der Organspendeausweis nicht gültig“, so Prof. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA. „In diesem Fall kommt es nicht zu einer Organspende.“

Auf dem Organspendeausweis sollte man daher nur eine einzige Auswahlmöglichkeit ankreuzen. Auch die Unterschrift darf nicht fehlen – erst sie macht den Ausweis rechtlich gültig. Der ausgefüllte Ausweis wandert dann am besten ins Portemonnaie, sodass man ihn im Alltag bei sich trägt.

Sollte ich im Urlaub meinen Organspendeausweis dabeihaben?

Ja, rät die BZgA. Wer richtig gut vorbereitet ist, nimmt sogar eine Variante in der Sprache des Urlaubslandes mit. Auf der Webseite der BzgA gibt es den Organspendeausweis in 29 Sprachen zum Download als PDF-Datei.

Hintergrund: Im Urlaubsland können die Gesetze zur Organspende ganz anders sein als in Deutschland, so die BZgA. Während man hierzulande nur als Organspender infrage kommt, wenn man zugestimmt hat, gibt es etwa in Frankreich, Spanien oder Italien die Widerspruchslösung. Dort ist man automatisch Spender oder Spenderin – sofern man nicht aktiv widersprochen hat.

Bei einem Todesfall im Ausland gilt das Gesetz des jeweiligen Landes. Und das laut BZgA ganz unabhängig davon, welche Nationalität die verstorbene Person hat.

Auch wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte also im Urlaub einen Organspendeausweis dabeihaben, aus dem diese Entscheidung hervorgeht.

Übrigens: Eine Altersgrenze für Organspenderinnen und -spender gibt es nicht. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation war die bislang älteste Organspenderin in Deutschland 98 Jahre alt. Ihre Leber konnte erfolgreich transplantiert werden, so die Stiftung.

© dpa-infocom, dpa:220601-99-509585/3

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