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Nach negativem Schnelltest nicht in Sicherheit wiegen

Corona-Schnelltests gehören in die Hände von Fachpersonal. Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn
Corona-Schnelltests gehören in die Hände von Fachpersonal. Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn

In Pflegeheimen oder Kliniken sollen im Kampf gegen die Pandemie künftig noch mehr Schnelltests zum Einsatz kommen. Doch diese haben ihre Grenzen, die man kennen sollte – und sind nichts für Laien.

Freiburg (dpa/tmn) – Ein negativer Corona-Schnelltest sollte einen nicht in falscher Sicherheit wiegen und mit Blick auf die Einhaltung der Hygiene-Regeln unvorsichtig werden lassen. Genau das sei aber ein Problem, „was wir jetzt oft sehen“, sagt die Virologin Daniela Huzly und betont: „Man muss klar sagen: Diese Tests versagen oft in der Frühphase der Infektion.“

Wenige Stunden oder einen Tag später könne man trotz eines zuvor negativen Schnelltests hochinfektiös sein. „Die Symptome beschränken sich manchmal nur auf Kopfschmerzen oder man merkt gar nichts und ist dennoch sehr ansteckend“, erläutert die Ärztliche Leiterin Diagnostik am Institut für Virologie des Uniklinikums Freiburg.

Bedingt verlässlich

Auch das Robert Koch-Institut schreibt, dass ein negatives Ergebnis des Antigentests eine Infektion nicht ausschließe – besonders, wenn eine niedrige Viruslast vorliegt. Das kann zum Beispiel in einer frühen oder späten Phase der Infektion der Fall sein.

In der Phase, in der man besonders ansteckend ist, können die Schnelltests das Virus hingegen recht sicher erkennen. Dennoch muss ein positives Schnelltest-Ergebnis noch durch einen PCR-Test bestätigt werden, der im Labor ausgewertet wird.

Keine Tests für Laien

Außerdem gilt: Die Antigen-Schnelltests gehören nicht in die Hände von Laien. Denn sie haben keine Erfahrung zum Umgang mit dem Tupfer und damit, wie sie den Abstrich in Rachen und Nase nehmen müssen, so Huzly. „Die Schnelltests sollen in professionellen Einrichtungen durch Fachkräfte verwendet werden“, betont die Expertin von der Gesellschaft für Virologie. „Es ist kein Test für zu Hause wie etwa ein Schwangerschaftstest.“

In Apotheken erhalten Laien deshalb auch keine Schnelltests. Das sei in der Medizinprodukteabgabeverordnung untersagt, betont die Bundesapothekerkammer.

© dpa-infocom, dpa:201201-99-530270/2

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