Berlin (dpa) – Es war ein langer Corona-Sommer mit nur noch wenigen Auflagen im Alltag. Aber auch bei den Pandemie-Vorkehrungen beginnt nun der Herbst. Ab diesem Samstag (1. Oktober) greifen im Infektionsschutzgesetz Bestimmungen, die für die kältere Jahreszeit bis vor Ostern wieder mehr und schärfere Vorgaben zu Masken und Tests ermöglichen.
Die Länder können sie verhängen und bei kritischer Lage auch ausweiten. Lockerer werden Regeln in Flugzeugen. Für die nächsten Monate sollen außerdem noch eine weitere größere Impfkampagne, genauere Daten zur Lage und mehr Medikamentenbehandlungen für Infizierte dazukommen.
Auf einen Schlag verändert sich bei zusätzlichen Corona-Regeln im Alltag noch nicht so viel. In den Ländern zeichnete sich ab, dass zunächst vor allem die bestehenden Maskenpflichten im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen verlängert werden. Der bundesweite Rechtsrahmen dafür steht nun bis Karfreitag, 7. April 2023, bereit. Direkt am Samstag in Kraft treten aber mehrere flächendeckende Vorgaben. Ein Überblick:
• Masken: Bundesweit festgelegt gilt FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen – sowie weiter auch für alle ab 14 Jahren in Fernzügen wie ICE und Intercity. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren können es einfachere OP-Masken sein.
• Pflegeheime und Kliniken: Bundesweit muss zusätzlich zur FFP2-Maske beim Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auch ein frisches negatives Testergebnis vorgelegt werden. Für Beschäftigte gilt: Tests mindestens dreimal pro Woche. Pflegeheime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern sollen.
• Verkehr: Bundesweit fällt in Flugzeugen die seit Monaten geltende Maskenpflicht weg. Die Bundesregierung könnte sie bei kritischerer Lage noch per Verordnung einführen. Für Urlaubsheimkehrer gelten die gelockerten Corona-Regeln ohne spezielle Nachweise bei der Einreise nach Deutschland auch über die Herbstferien und Weihnachten weiter – zumindest solange keine neue, gefährlichere Virusvariante kursiert. Die Verordnung wurde vom Kabinett bis 31. Januar 2023 verlängert.
• Erste Länder-Stufe: Über die bundesweiten Regeln hinaus können die Landesregierungen weitere Vorgaben machen. Möglich werden so neben Masken im Nahverkehr auch wieder Maskenpflichten in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants – mit der Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen Test vorzeigt. In Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Möglich sind auch Maskenpflichten in Schulen – aber nur ab Klasse fünf und soweit es zum Aufrechterhalten „eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich“ ist.
• Zweite Länder-Stufe: Bei einer regional kritischeren Corona-Lage können die Länder noch weitere Vorgaben verhängen. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Zudem werden Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich. Bedingung dafür sind aber ein Landtagsbeschluss und die Feststellung, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche besteht – mit einer Gesamtschau von Indikatoren.
• Daten: Eine Art „Pandemieradar“ soll mehr Daten zur Gefahrenlage vor Ort verfügbar machen, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert – etwa mit tagesaktuellen, genaueren Angaben zu belegbaren Betten und Patienten in Kliniken, dazu Daten aus Abwasseruntersuchungen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnte aber schon, dass mehrere geforderte Daten auch über den Jahreswechsel hinaus nicht oder nur in abweichender Form gemeldet werden könnten.
• Impfungen: Vorbereitet wird eine nächste größere Impfkampagne – vor allem für Auffrischungen länger zurückliegender Grundimmunisierungen. Dafür stehen auch mehrere fortentwickelte Impfstoffe bereit, die an die aktuellen Omikron-Virusvarianten BA.1 sowie BA.4/BA.5 angepasst sind. Ab 1. Oktober ist grundsätzlich eine Auffrischimpfung – also eine dritte Spritze – nötig, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.
• Medikamente: Forciert werden sollen Medikamentenbehandlungen von Corona-Erkrankten. Besonders bei Menschen mit Risikofaktoren oder unzureichendem Impfschutz bestehe ein Risiko für schwere Verläufe und Tod, das sich durch gezielte und frühe Anwendung einer antiviralen Therapie signifikant senken lasse, erläuterte der Expertenrat der Bundesregierung. Arztpraxen können etwa das Medikament Paxlovid seit kurzem direkt abgeben, ohne dass Patienten in die Apotheke müssen.
© dpa-infocom, dpa:220916-99-785621/5