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Was die Stiko zu den neuen Corona-Impfstoff-Präparaten sagt

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich in einem Beschluss in bestimmten Fällen für eine Corona-Auffrischimpfung mit angepassten Präparaten ausgesprochen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich in einem Beschluss in bestimmten Fällen für eine Corona-Auffrischimpfung mit angepassten Präparaten ausgesprochen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Draußen wird es kühler. Damit dürften Atemwegserreger wieder Auftrieb bekommen, auch Corona. Die Ständige Impfkommission schafft nun mehr Klarheit zu der Frage, wer neue Omikron-Impfstoffe nutzen sollte.

Berlin (dpa) – Nach der Zulassung von an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen spricht sich die Ständige Impfkommission (Stiko) für deren bevorzugten Einsatz bei Auffrischimpfungen aus. Das Gremium bleibt allerdings bei der bisherigen Linie, zweite Covid-19-Booster nur bestimmten Gruppen wie Menschen ab 60 Jahren ans Herz zu legen. Das geht aus einer Stiko-Mitteilung zu einem Beschlussentwurf hervor. Änderungen daran sind noch möglich.

Immungesunde Menschen unter 60 Jahren mit drei Impfungen bräuchten die Viertimpfung in der Regel zunächst nicht, sagte Stiko-Mitglied Christian Bogdan.

In den vergangenen Wochen sind in der Europäischen Union mehrere fortentwickelte Corona-Impfstoffe zugelassen worden. Sie tragen der seit Monaten vorherrschenden Omikron-Variante Rechnung. Möglich ist der Einsatz bei Menschen ab 12 Jahren als Auffrischimpfung. Es geht um an die Sublinie BA.1 angepasste Präparate sowie um einen noch etwas neueren BA.4/BA.5-Impfstoff. Neben Omikron wird mit den neuen Vakzinen auch noch das ursprüngliche Coronavirus berücksichtigt.

Welches Präparat infrage kommt

Auf die häufige Frage, welches dieser neuen Präparate Impfwillige nehmen sollten, kommt von der Stiko nichts Konkretes: Der Beschlussentwurf bezieht sich sowohl auf den BA.1- als auch auf den BA.4/BA.5-Impfstoff. Beide lösten verglichen mit den bisherigen mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten aus, hieß es.

Hinzu kämen gleichbleibend gute Antworten gegen die Variante aus der frühen Phase der Pandemie. Entscheidend sei, dass sich Menschen überhaupt impfen ließen und insbesondere den Empfehlungen zur Auffrischung folgten. Auch die bisherigen Impfstoffe könne man verwenden.

Das Vermeiden von schwerer Erkrankung, von Krankenhausaufenthalten und Tod seien die Ziele der Empfehlung, betonte Bogdan. Es sei hingegen nicht realistisch anzunehmen, dass sich sämtliche harmloseren Infektionen vermeiden ließen. Es gehe auch nicht um das Senken von Inzidenzen. Mittlerweile sei eine Situation erreicht, in der „eine sehr gute Basisimmunität in der Bevölkerung“ existiere. Aus Deutschland eliminieren lasse sich das Virus auch mit den angepassten Impfstoffen nicht, sagte das Stiko-Mitglied.

Infektionslage wenig verändert

Der Rat von Fachleuten lautet, im Fall einer fälligen Auffrischung verfügbare Präparate zu nutzen und den Schritt nicht in Hinblick auf einen vermeintlich besseren, neueren Impfstoff aufzuschieben. Sonst laufe man Gefahr, in der Zwischenzeit zu erkranken.

Für den BA.1-Impfstoff kann zum Beispiel sprechen, dass mit ihm bereits der große Sprung in der Virusentwicklung seit der ursprünglichen Variante abgedeckt ist. Da BA.1 und BA.4/BA.5 vergleichsweise eng verwandt sind, liegen nur noch kleine Unterschiede zwischen diesen beiden Präparaten. Zum BA.4/BA.5-Impfstoff liegen zudem weniger Daten vor.

Nach Einschätzung des Expertengremiums dürften insbesondere Menschen, die sich im Zuge der Omikron-Welle seit Ende 2021 nicht mit Corona angesteckt haben, von einer Auffrischung mit einem fortentwickelten Impfstoff profitieren. Wer aber kürzlich bereits gemäß der bisherigen Empfehlung eine Auffrischimpfung mit den herkömmlichen Präparaten erhalten habe, benötige „keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff“.

Wer eine zweite Auffrischung erhalten sollte

Zu den Gruppen, denen die Stiko schon länger eine zweite Auffrischung (vierte Dosis) empfiehlt, zählen neben Menschen ab 60 Jahren auch Risikopatienten wie Immungeschwächte ab 12 Jahren, Pflegeheimbewohner und Personal im Gesundheits- und Pflegebereich.

Geraten wird in der Regel zu einem Abstand von sechs Monaten zur vorherigen Impfung oder Infektion. Für die Grundimmunisierung, also die ersten beiden Impfdosen, sind die Omikron-Präparate nicht zugelassen.

© dpa-infocom, dpa:220920-99-835131/4



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