Fast jeder dritte Verkehrstote in Deutschland kam im vergangenen Jahr bei einem Unfall im Zusammenhang mit zu hoher Geschwindigkeit ums Leben, das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden bei der Vorstellung der Unfallstatistik mit. Insgesamt wurden 963 Menschen bei sogenannten Geschwindigkeitsunfällen getötet, 53.687 wurden verletzt, 13.769 davon schwer.
Weitere häufige Unfallursachen sind die falsche Straßenbenutzung, Überholen oder Alkoholeinfluss. Von einem Geschwindigkeitsunfall wird demnach gesprochen, wenn die Polizei mindestens einem der in den Unfall verwickelten Fahrern ein „nicht angepasstes“ Tempo vorwirft. Manchmal könne auch eine Geschwindigkeit unter dem normal zulässigen Tempo zu hoch sein, hieß es. Etwa bei besonderen Wetterbedingungen wie Starkregen oder Nebel.
Laut dem Bundesamt stellte die Polizei in mehr als 41.000 Fällen eine nicht angepasste Geschwindigkeit bei Unfällen mit Verletzten und Toten fest. Lediglich 2.130 Mal sei dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten worden.
„Die Geschwindigkeit – sowohl die nicht angepasste als auch die überhöhte – ist eine Hauptursache für Todesfälle im Straßenverkehr“, sagte Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Seiner Ansicht müsste die Unfallzahlen bei überhöhter Geschwindigkeit deutlich größer sein, da vor allem diese Werte in vielen Fällen erst im Nachhinein per Gutachter und nicht von der Polizei vor Ort festgestellt werden.
Sinkende Zahl bei Verkehrstoten
In Deutschland sinkt die Zahl der Verkehrstoten seit Jahrzehnten – mit kleinen Ausreißern. 1970 war mit 21.000 der bisherige Spitzenwert erreicht worden. Im vergangenen Jahr starben insgesamt rund 3.000 Menschen bei Unfällen. Das war der niedrigste Stand seit Beginn der Statistik vor mehr als 60 Jahren.
Im Vergleich zu 2010 ging die Anzahl der Verkehrstoten um 16,5 Prozent zurück. Die Zahl der Opfer, die bei Geschwindigkeitsunfällen starben, sank im gleichen Zeitraum sogar deutlich um 33,2 Prozent. Aber dennoch: Laut den Statistikern starb 2019 alle neun Stunden ein Mensch bei einem Geschwindigkeitsunfall.
„Die gute Nachricht ist, dass die Todeszahl bei Geschwindigkeitsunfällen überproportional zurückgegangen ist“, sagte Brockmann mit Blick auf in der Unfallstatistik in Verbindung mit der Geschwindigkeit ausgewiesene Verkehrstote.
„Das liegt sicher an der besseren Technik und auch an Assistenzsystemen, die den Abstand zum Vordermann vernünftig justieren“, so Brockmann weiter. Um das Unfallrisiko weiter zu verringern, sollten Assistenzen aber noch besser weiterentwickelt werden, etwa um die Sicht bei Nebel oder die nasse Fahrbahn besser zu erfassen.
Diskussion um Tempolimit
Der Unfallforscher spricht sich zudem für eine stärkere Tempobeschränkung aus, ob in der Stadt, auf der Landstraße oder der Autobahn. „Das würde eindeutlich zu weniger Unfällen führen.“
Die Tempo-Debatte war zuletzt wieder aufgeflammt. So hatte sich der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck kürzlich für ein generelles Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen ausgesprochen und kündigte dieses als eine der ersten Maßnahmen einer neuen Bundesregierung mit Grünen-Beteiligung an.
Selbst CSU-Chef Markus Söder stellte sich – anders als seine Partei bislang – nicht kategorisch gegen ein solches Tempolimit. „Ich bin kein ideologischer Gegner, Tempobegrenzung kann an vielen Stellen helfen, aber ich bin auch kein Befürworter wie die Grünen“, sagte er am vergangenen Wochenende.
Mit Blick auf die Abbiege-Unfälle mit LKW hatte der Gesetzgeber unterdessen zum 1. Juli für Lang-Lkw mit einer Gesamtlänge von bis zu 25 Metern den Einbau von Abbiegeassistenten und für mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten beschlossen – allerdings zunächst nur bei neuen Lastwagen. Für die Nachrüstung von älteren Lang-Lkw gilt eine zweijährige Übergangsfrist.
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Tweet des Statistischen Bundesamts:
Methodischer Hinweis des Bundesamts für Statistik:
In der Verkehrsunfallstatistik können für jeden Unfall bis zu zwei allgemeine Ursachen sowie pro Beteiligten bis zu drei personenbezogene Ursachen erfasst werden, die allesamt in verschiedenem Ausmaß zu einem Unfall beitragen können. Die Kategorie „Nicht angepasste Geschwindigkeit“ nimmt auf § 3 der Straßenverkehrsordnung Bezug: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“