Gesellschaft Verbrechen

„Kamikaze“ – Raser in München wegen Mord verurteilt

Eine Mahnwache für den bei dem Raserunfall getöteten 14-Jährigen in München. Foto: Lino Mirgeler/dpa
Eine Mahnwache für den bei dem Raserunfall getöteten 14-Jährigen in München. Foto: Lino Mirgeler/dpa

Ein Autofahrer flieht vor der Polizei, rast in eine Gruppe Jugendlicher, ein 14-Jähriger stirbt. War das Mord? Dazu hat das Landgericht München I jetzt eine eindeutige Ansicht verkündet.

Es seien nur Sekunden gewesen, die über Leben und Tod entschieden, sagt die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl. Zehntelsekunden.

Als der 14 Jahre alte Max am 15. November 2019 um kurz vor Mitternacht nach einer Party an einer Bushaltestelle auf die Fahrbahn trat, bedeutete das für ihn den Tod.

Ein Auto erfasste ihn mit einer Geschwindigkeit von mindestens 122 Kilometern in der Stunde. Der Junge flog meterhoch durch die Luft und bliebt viele Meter vom Ort des Zusammenstoßes entfernt liegen. Er starb.

Der Mann, der damals am Steuer des auf der falschen Fahrbahn heranrasenden Autos saß, sitzt mehr als ein Jahr später auf der Anklagebank des Landgerichts München I und blickt regungslos zu Boden, als Richterin Ehrl das Urteil gegen ihn verkündet: Lebenslang wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes.

Eine Freundin des getöteten Jungen überlebte an jenem Abend verletzt, weitere Autofahrer wichen dem Geisterfahrer in letzter Sekunde, letzter Zehntelsekunde, aus. Als Mordmerkmale sieht das Gericht ein „gemeingefährliches Mittel“ und in Bezug auf den toten Jungen und dessen Freundin auch noch das der Heimtücke.

Flucht vor Polizei

Der heute 36 Jahre alte Deutsche aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen war an jenem Abend auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle.

Er hat selbst vor Gericht eingeräumt, geflohen zu sein, weil er gekokst und Bier getrunken und damit gegen Bewährungsauflagen nach einer Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln verstoßen hatte. Er hatte Angst, ins Gefängnis zu kommen.

Wer an einem Freitagabend – außerhalb von Corona-Zeiten – mit mehr als 120 Kilometern in der Stunde als Geisterfahrer durch München, eine Millionenstadt, rase, müsse um das Risiko wissen, dabei jemanden töten zu können, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die immer kleiner werdende „Chance auf eine glückliche Flucht“ sei ihm wichtiger gewesen als ein Menschenleben, „wichtiger sogar als sein eigenes, sicheres Überleben“, sagt Ehrl. Sie spricht von „Kamikaze-ähnlichem Verhalten“. Der Mann habe gedacht: „Ich will hier weg, koste es, was es wolle.“

„Er hat nichts gemacht, außer stur geradeaus zu fahren und zu beschleunigen“, betont sie. Das nicht noch mehr Menschen starben an jenem Abend sei nicht sein Verdienst: „Das haben ganz allein die anderen Verkehrsteilnehmer gemacht.“

Das Gericht verurteilt den Angeklagten auch wegen vierfachen Mordversuchs, wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.

Nicht nur illegales Autorennen

Der letzte Straftatbestand – „Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge“ – ist es, auf den sich die Verteidigung des Mannes vor allem konzentriert hat.

Denn aus ihrer zum Prozessauftakt geäußerten Sicht sollte lediglich eine Verurteilung ihres Mandanten wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge in Frage kommen. Damit läge die Höchststrafe bei zehn Jahren. „Nicht jedes Fehlverhalten im Straßenverkehr, bei dem ein Mensch zu Tode kommt, ist ein Mord.“

Seit Oktober 2017 gelten illegale Autorennen als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Auch ein „Rennen gegen sich selbst“ ist strafbar. Der neue Paragraf 315d sieht zudem bis zu zehn Jahre Haft vor, wenn der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ verursacht wird.

Tödliche Raserunfälle und deren rechtliche Bewertung seien zwar „von höchstrichterlicher Rechtsprechung dünn besiedelt“, sagt Richterin Elisabeth Ehrl. Aber „keineswegs juristisches Neuland“.

„Bedingter Vorsatz“

Ein tödliches Autorennen auf dem Berliner Ku’damm beispielsweise beschäftigt die Justiz seit fünf Jahren. Erst Anfang März hatte das Berliner Landgericht einen der beiden Raser von damals zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Anders als in zwei früheren Urteilen entschied das Gericht dabei nicht auf Mord. Der inzwischen 29-Jährige wurde in dem neu aufgelegten Prozess des versuchten Mordes und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen. Ein zweiter Raser, der mit seinem Wagen ein anderes Auto gerammt hatte, dessen Fahrer starb, ist inzwischen rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.

„Es handelt sich hier um eine Mordanklage, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre“, hatte die Anwältin des Angeklagten in München zum Prozessauftakt gesagt. „Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlich Personen ermorden wollte?“

Richterin Elisabeth Ehrl entgegnet darauf, eine Verurteilung wegen eines illegalen Rennens mit Todesfolge reiche in diesem Fall nicht aus: Die Aussage „“Ich wollte ihn nicht töten“ hören wir in nahezu 90 Prozent aller Schwurgerichtsverfahren“, sagt sie. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann „mit bedingtem Vorsatz gehandelt“ hat. Es sieht „eine besondere Rücksichtslosigkeit“.

© dpa-infocom, dpa:210323-99-938421/3

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