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Deutsche Wohnen beschwichtigt: Freiwillige Härtefallregelung

Die Vonovia-Tochter Deutsche Wohnen will Mietsteigerungen individuell an die jeweiligen Einkommensverhältnisse der Mieter anpassen. Foto: Christoph Soeder/dpa
Die Vonovia-Tochter Deutsche Wohnen will Mietsteigerungen individuell an die jeweiligen Einkommensverhältnisse der Mieter anpassen. Foto: Christoph Soeder/dpa

Die Inflation wird sich nach Einschätzung von Vonovia auch auf die Mieten auswirken. Doch die Tochter Deutsche Wohnen will Härtefällen vorbeugen. Niemand solle durch Mieterhöhung die Wohnung verlieren.

In der Diskussion um mögliche Mieterhöhungen hat die Vonovia-Tochter Deutsche Wohnen ihre freiwillige Härtefallregelung bekräftigt.

„Unsere Mieterinnen und Mieter müssen sich keine Sorgen machen, dass sie sich in Folge von etwaigen Mietanpassungen ihre Wohnungen möglicherweise nicht mehr leisten können“, sagte die Co-Vorstandschefin Konstantina Kanellopoulos bei der Hauptversammlung.

Bei Mietanpassungen werden demnach die individuellen Einkommens- und Lebensverhältnisse der Betroffenen berücksichtigt. Bezahlbarkeit sei eine zentrale Eigenschaft von Wohnraum.

Vonovia-Chef löst mit Statement Kritik aus

Die Deutsche Wohnen gehört seit vergangenem Jahr zu Vonovia. Der Chef des größten deutschen Immobilienkonzerns, Rolf Buch, hatte jüngst mit seinem Vorschlag Kritik ausgelöst, Mieten künftig entsprechend der allgemeinen Preissteigerung anzuheben.

Anschließend erklärte das Unternehmen, sich weiter an die Zusage für die Stadt Berlin zu halten, dass Mieten für den eigenen Bestand und den übernommenen Bestand der Deutschen Wohnen drei Jahre lang im Durchschnitt um nicht mehr als 1 Prozent steigen und danach nicht stärker als die Inflation.

Vonovia vermietet in Deutschland rund 505.000 Wohnungen. Auf die Deutsche Wohnen entfallen rund 154.000 Wohnungen, die meisten davon in Berlin. 2019 hatte sich die Deutsche Wohnen als „Mieterversprechen“ eigene Härtefallregeln auferlegt. Dazu gehört, dass niemand durch Mieterhöhungen oder Modernisierungsmaßnahmen seine Wohnung aufgeben muss.

© dpa-infocom, dpa:220602-99-519483/3



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