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Volkmarsen-Prozess: Lebenslange Haft für Angeklagten

Mit diesem Auto für der Täter am 24. Februar 2020 vorsätzlich in den Karnevalsumzug in Volkmarsen und verletzte dabei mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer. Foto: Uwe Zucchi/dpa
Mit diesem Auto für der Täter am 24. Februar 2020 vorsätzlich in den Karnevalsumzug in Volkmarsen und verletzte dabei mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer. Foto: Uwe Zucchi/dpa

Der Rosenmontagszug in Volkmarsen fand 2020 ein jähes Ende, als ein Mann mit seinem Auto in die feiernde Menschenmenge fuhr. Jetzt hat das Landgericht Kassel das Urteil gegen den heute 31-Jährigen gesprochen.

Kassel (dpa) – Im Prozess um die Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen ist der Angeklagte unter anderem wegen 89-fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Kassel sprach den heute 31-Jährigen am Donnerstag wegen 88-fachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in einem Fall wegen versuchten Mordes sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Am Ende der Haftzeit wird demnach die Gefährlichkeit des Täters in einer weiteren Hauptverhandlung geprüft. Dabei wird auch das Verhalten in der Haft berücksichtigt und ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Führerschein und Fahrzeug des Mannes werden eingezogen.

Beharrliches Schweigen des Angeklagten

Der Mann, ein Deutscher, fuhr nach Überzeugung des Gerichts am 24. Februar 2020 vorsätzlich mit einem Auto in den Karnevalsumzug in Volkmarsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) und verletzte dabei mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren vor dem Landgericht beharrlich geschwiegen, bis zuletzt blieb unklar, warum er die Tat begangen hat.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger-Vertreter hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hatte für eine mildere Strafe als die geforderte Höchststrafe plädiert, da es sich um versuchten und nicht vollendeten Mord gehandelt habe.

© dpa-infocom, dpa:211216-99-404868/5

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