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Gerichte verbieten ‚Querdenken‘-Demos in Dresden und Frankfurt

Die für Samstag geplante 'Querdenken'-Kundgebung in Dresden bleibt verboten. Hier Teilnehmer einer Querdenken-Demo in Berlin. (Symbolbild). Foto: Fabian Sommer/dpa
Die für Samstag geplante 'Querdenken'-Kundgebung in Dresden bleibt verboten. Hier Teilnehmer einer Querdenken-Demo in Berlin. (Symbolbild). Foto: Fabian Sommer/dpa

Das Coronavirus breitet sich in Sachsen mit voller Wucht aus. Trotzdem wollten Anhänger der ‚Querdenken‘-Bewegung am Samstag in Dresden in Frankfurt gegen die Corona-Politik demonstrieren. Nun wurde dies gerichtlich untersagt.

Die für Samstag in Dresden und Frankfurt geplante ‚Querdenken‘- Kundgebungen gegen die Corona-Politik bleiben weiter verboten: Nach dem Verwaltungsgericht Dresden entschied auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen in der Nacht zum Samstag entsprechend.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat auch das Verbot der ‚Querdenker‘-Demonstration an diesem Samstag in Frankfurt bestätigt. Das Gericht in Kassel habe die Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Wie das Oberverwaltungsgericht Sachsen mitteilte, überwiegt für das Gericht mit Blick auf die Querdenken-Demos und die Situation in Dresden das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen war vor gut einem Monat in die Kritik geraten, als es das Verbot einer ‚Querdenken‘-Demo in der Leipziger Innenstadt am 7. November wieder umwarf.

Verweis auf letzte Demonstration

Die Stadt Dresden sah mit der Demonstration die öffentliche Sicherheit gefährdet und befürchtete einen Massenauflauf. Zur Begründung führten die Behörden aus, dass bei vergangenen Demonstrationen der ‚Querdenker‘ weder Abstandsgebote noch die Maskenpflicht eingehalten wurden. Das Gericht folgte dieser Argumentation. Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt sei nicht zu beanstanden.

Gegen das Verbot hatte der Anmelder der Kundgebung am Freitagvormittag einen Eilantrag eingereicht. Nach Angaben des Gerichtes argumentierte er unter anderem damit, dass die Versammlungs-, Meinungs- und die Informationsfreiheit der Teilnehmer beschnitten werde.

Die Stadtverwaltung arbeite mit Vermutungen hinsichtlich der Gefährlichkeit der Kundgebung. Die von der Behörde artikulierte Gefahr von vermehrten Ansteckungen sei wissenschaftlich voraussichtlich nicht haltbar, da diese vor allem in Innenräumen erfolgten.

Die Stadt Dresden verwies in einer Stellungnahme auf das Infektionsgeschehen. Seit 4. Dezember 2020 sei ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Bisherige Beschränkungen hätten keine signifikante Senkung der Infektionszahlen bewirkt.

In Dresden habe die Inzidenzzahl schon seit Tagen über dem Wert von 200 pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelegen. Es gebe eine konkrete und unmittelbare Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen, wenn die Versammlung durchgeführt werde.

Die Polizei bereitet sich ungeachtet von Gerichtsentscheidungen auf einen Großeinsatz vor. Sie rechnet mit dem Erscheinen zahlreicher Hooligans und Rechtsextremisten. Die rechte Szene hatte die Demonstration in den sozialen Medien beworben. Aber auch gewaltbereite Linksextremisten könnten nach Dresden kommen, hieß es.

© dpa-infocom, dpa:201211-99-660605/6

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