Fußball

Andreas Rettig: TV-Verteilung mit 50+1-Regel verbinden

Ex-Bundesliga-Manager Andreas Rettig. Foto: Christian Charisius/dpa
Ex-Bundesliga-Manager Andreas Rettig. Foto: Christian Charisius/dpa

Nach Ansicht des ehemaligen Bundesliga-Managers Andreas Rettig soll die Einhaltung der 50+1-Regel Einfluss auf die Verteilung der TV-Gelder unter den 36 Clubs der Fußball-Bundesliga und 2. Liga haben.

„Zu überlegen wäre ein Bonus für die Vereine, die der sportpolitisch gewollten 50+1-Regel Rechnung tragen“, sagte Andreas Rettig im Kicker.

Diese Clubs sollten laut dem 57-Jährigen besser gestellt werden, „da sie bewusst und aus gesellschaftspolitischer Überzeugung auf Möglichkeiten verzichten, Kapital zu generieren, was sportpolitisch gewollt ist“.

Mit der nur in Deutschland geltenden 50+1-Regel soll sichergestellt werden, dass Vereine das Sagen in ihren Profiabteilungen behalten, wenn sie diese in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert haben, und nicht die Stimmmehrheit an einen Investor verlieren.

Im Juni hatte die Deutsche Fußball Liga (DFL) bei der Auktion der Medienrechte für die Saisons 2021 bis 2025 insgesamt 4,4 Milliarden Euro erlöst. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Krise wird derzeit über eine andere Verteilung der Gelder diskutiert.

Andreas Rettig sieht in der seiner Meinung nach „ungleichen Verteilung“ die Gefahr, dass die Clubs zu den Investoren getrieben werden – was durch die 50+1 Regel eingedämmt werden soll.

„Du kriegst immer mehr Geld aus dem Topf, je besser du dich platzierst. Das führt zu dem Rattenrennen, das wir kennen: Du musst mehr Gelder generieren, damit du an diese Fleischtöpfe kommst“, meinte der ehemalige DFL-Manager. Das System treibe einen Club-Manager dazu, „unvernünftige Dinge zu tun“.

Nur 5 Vereine unter den 18 Erstligisten 2019/20

Von den 18 Clubs, die in der vergangenen Saison im Oberhaus spielten, sind nur noch fünf Vereine. Die anderen haben nach der Einführung der 50+1-Regelung ihren Spielbetrieb in Rechtsformen wie GmbH, Aktiengesellschaft oder die am häufigsten vorkommene GmbH & Co KG auf Aktien ausgelagert.

Möglich wurde dies durch eine Weichenstellung im Jahr 1998: Die Einführung der 50+1-Regel ermöglichte den Einstieg von Investoren, sofern der Verein weiter die Mehrheit in der Kapitalgesellschaft hält. Ausnahmen sind „Werkclubs“ wie Bayer 04 Leverkusen, das 1999 als erster Club eine Umwandlung vornahm.

Wie der Volkswagenkonzern beim VfL Wolfsburg ist die Bayer AG dabei alleiniger Gesellschafter. Bei der TSG Hoffenheim gehören Dietmar Hopp unterdessen 96 Prozent. In Leipzig hat Red Bull die Mehrheit am Kapital, die Mehrheit der Stimmrechte liegt aber weiterhin beim Verein.

© dpa-infocom, dpa:200718-99-842032/2

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