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Facebook-Post zu Aogo: Grüne mit Ausschlussverfahren gegen Boris Palmer

Boris Palmer ist beim Online-Parteitag seines Landesverbands per Video zugeschaltet. Foto: Marijan Murat/dpa
Boris Palmer ist beim Online-Parteitag seines Landesverbands per Video zugeschaltet. Foto: Marijan Murat/dpa

Schon lange hegen viele Grüne tiefen Groll gegen den für seine Provokationen bekannten Tübinger Oberbürgermeister. Nun könnten Aussagen über den Fußballer Dennis Aogo Palmer das Parteibuch kosten.

Die Grünen in Baden-Württemberg wollen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer aus der Partei ausschließen. Beim Landesparteitag stimmten 161 Delegierte für ein Ausschlussverfahren, 44 dagegen und 8 enthielten sich.

Boris Palmer hatte zuvor auf Facebook mit Aussagen über den früheren Fußball-Nationalspieler Dennis Aogo für Empörung gesorgt. Grünen-Landeschef Oliver Hildenbrand sagte in Stuttgart zum Ausschlussverfahren gegen Palmer: „Die Zeit ist reif dafür. Denn das Maß ist voll.“

Zuvor hatte er schon erklärt, die Äußerung von Boris Palmers über Dennis Aogo sei „rassistisch und abstoßend“. Der Tübinger OB sorge mit „inszenierten Tabubrüchen“ für eine Polarisierung der öffentlichen Debatte.

Der Tübinger OB ließ sich vor der Abstimmung für eine Gegenrede zum Parteitag schalten und erklärte, es handele sich um „haltlose und absurde Vorwürfe“. Hier gehe es darum, abweichende Stimmen zum Verstummen zu bringen. „Daher kann und will ich nicht widerrufen.“ Allerdings empfahl er dem Parteitag, dem Antrag für ein Ausschlussverfahren zuzustimmen. Dann habe er endlich die Gelegenheit, sich gegen die Anwürfe zu verteidigen.

Das Ergebnis der Abstimmung über das Verfahren gegen Boris Palmer wird beim Online-Parteitag der Grünen in Baden-Württemberg eingeblendet. Foto: Marijan Murat/dpa
Das Ergebnis der Abstimmung über das Verfahren gegen Boris Palmer wird beim Online-Parteitag der Grünen in Baden-Württemberg eingeblendet. Foto: Marijan Murat/dpa

Die Landespartei hatte Palmer schon im Mai 2020 den Austritt nahegelegt und ihm ein Ausschlussverfahren angedroht. Schon damals hatte Palmer mehrfach mit provokativen Äußerungen für Empörung gesorgt, unter anderem mit einem Satz zum Umgang mit Corona-Patienten. „Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären“, sagte er in einem Interview.

Aktuell geht es um eine Diskussion mit Facebook-Nutzern, bei der Palmer am Freitag einen rassistischen und obszönen Begriff aus einem Aogo zugeschriebenen Zitat auf Facebook wiederholte und kommentierte, offensichtlich ironisch: „Der Aogo ist ein schlimmer Rassist.“

Zur Begründung verwies er auf einen nicht-verifizierten Facebook-Kommentar, in dem ohne jeden Beleg behauptet worden war, Aogo habe für sich selbst das N-Wort benutzt. Mit dem Begriff N-Wort wird heute eine früher in Deutschland gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann verfolgt Palmers Gegenrede zum Antrag auf das Parteiauschlussverfahren. Foto: Marijan Murat/dpa
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann verfolgt Palmers Gegenrede zum Antrag auf das Parteiauschlussverfahren. Foto: Marijan Murat/dpa

Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock erklärte am Samstagvormittag via Twitter: „Die Äußerung von Boris #Palmer ist rassistisch und abstoßend. Sich nachträglich auf Ironie zu berufen, macht es nicht ungeschehen. Das Ganze reiht sich ein in immer neue Provokationen, die Menschen ausgrenzen und verletzen. Boris Palmer hat deshalb unsere politische Unterstützung verloren. Nach dem erneuten Vorfall beraten unsere Landes- und Bundesgremien über die entsprechenden Konsequenzen, inklusive Ausschlussverfahren.“

Boris Palmer selbst erklärte am Samstag in einem langen Facebook-Statement, er habe eine Debatte mit dem Stilmittel der Ironie ins Groteske überzeichnet. „Meine Kritik am Auftrittsverbot von Aogo und Lehmann mit Rassismus in Verbindung zu bringen, ist so absurd, wie Dennis Aogo zu einem „schlimmen Rassisten“ zu erklären, weil ihm im Internet rassistische Aussagen in den Mund gelegt werden.“

© dpa-infocom, dpa:210508-99-516856/7



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