Gesellschaft InterNet News Topthemen USA

Sperrung von Twitter-Konto: Niederlage für Donald Trump vor Gericht

Der Ex-Präsident der USA, Donald Trump, im Gespräch mit Journalisten. Foto: Brandon Bell/ZUMA Wire/dpa
Der Ex-Präsident der USA, Donald Trump, im Gespräch mit Journalisten. Foto: Brandon Bell/ZUMA Wire/dpa

Vorerst muss der ehemalige US-Präsident weiter ohne Twitter als Sprachrohr auskommen. Das könnte sich ändern, sollte Elon Musk den Kurznachrichtendienst übernehmen.

Der frühere US-Präsident Donald Trump hat im juristischen Kampf gegen die Sperrung seines Twitter-Kontos eine Schlappe erlitten. Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Kalifornien wies eine entsprechende Klage Trumps ab.

Der Richter ließ Donald Trump und seinen Anwälten aber die Möglichkeit offen, diese in geänderter Form erneut einzureichen. Die Kläger würden nicht aus einer starken Position heraus argumentieren, hieß es in der Urteilsbegründung.

Twitter sei ein privates Unternehmen und der erste Verfassungszusatz, der die Meinungsfreiheit schützt, gelte für staatliche Eingriffe – nicht aber für angebliche Eingriffe privater Unternehmen, hieß es weiter.

Twitter wie auch Facebook und Youtube hatten die Konten von Donald Trump im Januar 2021 kurz vor dem Ende seiner Amtszeit gesperrt. Auslöser waren die Erstürmung des US-Kapitols am 6. Januar 2021 durch Anhänger Trumps – und dass er Sympathie für die Angreifer bekundete.

Außerdem behauptete Donald Trump – auch aktuell noch – ohne jegliche Belege, dass ihm der Sieg bei der Präsidentenwahl im November durch Betrug gestohlen worden sei. Damit heizte er die Stimmung im Land auf.

Twitter, wo ihm mehr als 80 Millionen Nutzer folgten, war für Donald Trump bis dahin die wichtigste Kommunikationsplattform. Der Ex-Präsident wehrt sich bereits seit längerem gegen die Sperrung seines Accounts.

Eine der großen Fragen ist, ob Donald Trump nach der möglichen Twitter-Übernahme von Tech-Milliardär Elon Musk zu dem Netzwerk zurückkehren könnte.

Donald Trump hatte zuletzt erklärt, er wolle nicht zu Twitter zurück, auch wenn er es dürfte. Die Präsenz auf der Plattform könnte aber für eine mögliche Kandidatur bei der Präsidentenwahl 2024 wichtig sein.

© dpa-infocom, dpa:220507-99-190901/3


[plista widgetname=plista_widget_belowArticle]

Hinterlasse einen Kommentar