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Nikotinsucht: Zyban und Champix für WHO unverzichtbare Arzneimittel

Zwei Medikamente gegen die Nikotinsucht gelten laut WHO von nun an als unverzichtbare Arzneimittel. Foto: Armin Weigel/dpa/Symbolbild
Zwei Medikamente gegen die Nikotinsucht gelten laut WHO von nun an als unverzichtbare Arzneimittel. Foto: Armin Weigel/dpa/Symbolbild

Welche Medikamente sollten für eine grundlegende Versorgung der Bevölkerung zugelassen und erhältlich sein? Eine Richtschnur dafür bietet die Liste unverzichtbarer Arzneimittel der WHO. Seit heute enthält sie auch zwei Mittel gegen Nikotinsucht.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat mit Zyban und Champix erstmals zwei Medikamente zur Behandlung von Nikotinsucht auf ihre Liste unverzichtbarer Arzneimittel gesetzt. Dort waren für Raucherinnen und Raucher, die von der Sucht loskommen wollen, bislang nur Nikotin-Ersatzpräparate aufgeführt.

Bei den neu aufgenommenen Medikamenten handelt es sich um Bupropion (Handelsname Zyban) und Vareniclin (Champix). Sie sind in Deutschland schon zugelassen und rezeptpflichtig. Die WHO veröffentlichte die neue Liste.

Die Liste wird alle zwei Jahre aktualisiert. Darauf sind jetzt 479 Medikamente für Erwachsene und 350 für Kinder. Sie enthält Arzneimittel, die nach ärztlicher Einschätzung für eine Grundversorgung der Bevölkerung nötig sind.

Die WHO-Liste gilt als Richtschnur für Gesundheitsbehörden, die Medikamente zulassen oder beschaffen. Regierungen ohne eigene Regulierungsbehörden halten sich oft daran, weil die Mittel von der WHO bereits auf Sicherheit und Wirksamkeit und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis geprüft sind.

Auch spezielles Insulinpräparat neu

Leider seien gerade Medikamente mit Patentschutz in ärmeren Ländern für viele Patienten noch unerschwinglich, berichtete die WHO. Dazu gehört unter anderem auch Insulin.

In Accra, der Hauptstadt Ghanas, müsse etwa ein Diabetiker für seinen monatlichen Bedarf an Insulin fünfeinhalb Tage arbeiten. Drei Hersteller kontrollierten praktisch den gesamten Markt, fehlender Wettbewerb halte die Preise hoch.

Deswegen hat die WHO jetzt auch lang wirkende Insulinanaloga auf die Liste gesetzt, also künstlich hergestellte Proteine, die dem menschlichen Insulin strukturell verwandt sind.

Das macht es der WHO möglich, auch derartige Nachahmerprodukte (Biosimilars) zu prüfen und zu empfehlen. Solche Insulinanaloga sind in Deutschland ebenfalls schon zugelassen.

© dpa-infocom, dpa:211001-99-439181/6


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