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Kinderkrankengeld wird von Eltern 2021 stark genutzt

Bleibt das kranke Kind zu Hause, muss bei der Krankenkasse ein ärztliches Attest eingereicht werden. Wird das Kinderpflege-Krankengeld beantragt, weil Schule oder Kita schließen, ist ein Nachweis der Einrichtung erforderlich. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Bleibt das kranke Kind zu Hause, muss bei der Krankenkasse ein ärztliches Attest eingereicht werden. Wird das Kinderpflege-Krankengeld beantragt, weil Schule oder Kita schließen, ist ein Nachweis der Einrichtung erforderlich. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Kinderkrankengeld unterstützt Eltern und Erziehende unter anderem bei Schul- und Kitaschließungen. Im vergangene Jahr stieg die Zahl der eingereichten Anträge deutlich.

Hamburg (dpa/lno) – Berufstätige Eltern nehmen vermehrt das pandemiebedingt erweiterte Angebot des Kinderkrankengeldes in Anspruch, um die Betreuung ihrer Kinder in Corona-Zeiten sicherzustellen.

So haben im Einzugsgebiet der AOK Rheinland/Hamburg die Fallzahlen in den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 73 Prozent zugenommen, teilte die Krankenkasse am Dienstag mit. Gab es in den Monaten Januar bis September 2020 noch rund 29.000 Fälle, waren es zwischen Januar und September 2021 fast 50.500 Fälle.

Nachweis erforderlich

„Die Corona-Pandemie ist für Familien ohnehin mit vielen zusätzlichen Belastungen verbunden. Das Kinderkrankengeld bietet Eltern und Alleinerziehenden eine wichtige Möglichkeit, ohne finanzielle Nachteile ihre Kinder zu Hause betreuen zu können“, sagte AOK-Mitarbeiterin Sabine Deutscher. Bleibt das Kind zu Hause, weil es erkrankt ist, muss bei der Krankenkasse ein ärztliches Attest eingereicht werden. Wird das Kinderpflege-Krankengeld beantragt, weil Schule oder Kita schließen oder die Präsenzpflicht in den Schulen aufgehoben wurde, ist ein Nachweis der Einrichtung erforderlich.

Jedem Elternteil stehen im Jahr 2022 wieder insgesamt 30 Tage pro Kind zu, die für die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden können. Bei Alleinerziehenden sind es je Kind 60 Tage. Das Kinderkrankengeld beträgt bis zu 90 Prozent des Nettolohns, unter bestimmten Voraussetzungen sind es sogar 100 Prozent.

© dpa-infocom, dpa:220125-99-844819/3

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