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Anspruch auf PCR-Test bei positivem Corona-Schnelltest?

Bei einem positiven Antigentest, besteht Anspruch auf einen bestätigenden PCR-Test. Den meisten Menschen ist das nicht bewusst. Foto: Sven Hoppe/dpa
Bei einem positiven Antigentest, besteht Anspruch auf einen bestätigenden PCR-Test. Den meisten Menschen ist das nicht bewusst. Foto: Sven Hoppe/dpa

Das Infektionsgeschehen in Deutschland wird nur anhand positiver PCR-Tests erfasst. Die Zahl birgt dementsprechend viel Interpretationsspielraum, denn viele Menschen wissen nicht, wann Anspruch auf einen PCR-Test besteht.

Berlin (dpa) – Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) hat darauf hingewiesen, dass Menschen mit einem positiven Corona-Schnelltest Anspruch auf einen bestätigenden PCR-Test haben.

In Teilen der Bevölkerung sei dies nicht bekannt, so dass die Corona-Statistik das wahre Ausmaß der Pandemie nicht abbilden könne, teilte der BDL-Vorsitzende Andreas Bobrowski am Dienstag mit. In der Statistik zählen nur positive PCR-Tests. „Das Infektionsgeschehen wird schon seit langem nicht mehr angemessen erfasst“, sagte Bobrowski. Denn „allzu oft“ folge auf einen positiven Antigentest kein PCR-Test.

Laut Corona-Testverordnung haben Menschen mit positivem Schnelltest, auch bei einem Selbsttest, Anspruch auf eine „bestätigende Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises“.

Der BDL erwartet, dass wegen rückläufiger Nachfrage bei den sogenannten Bürgertests über den Sommer weitere gewerbliche Testzentren schließen werden. Nach Einschätzung des Verbands hat es bei den Bürgertests seit ihrer Beschränkung Ende des vergangenen Monats Rückgänge um 20 bis 30 Prozent gegeben.

© dpa-infocom, dpa:220712-99-995933/5

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