Verkehr

Eckpunkte-Papier: Kein Cannabis beim Autofahren

Landstraße - Foto: cie
Landstraße - Foto: cie

Mit den Weichenstellungen zu einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene stellt sich auch die Frage, mit welchen Grenzwerten diese in der Folge Autofahren dürfen. Im neuen Eckpunkte-Papier der Bundesregierung sieht der TüV-Verband einen wichtigen Schritt zur Verkehrssicherheit.

„Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung bei den Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter Einfluss von Cannabis ausschließlich an den Erfordernissen der Verkehrssicherheit orientieren will. Für uns gilt: Keine Experimente bei der Verkehrssicherheit! Eine Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht legitimieren“, so Richard Goebelt.

Der Bereichsleiter Fahrzeug & Mobilität des TÜV-Verbands e.V. führt aus: „Ein Fahrzeug darf nur dann geführt werden, wenn der Fahrer in der Lage ist, es vollständig zu beherrschen und nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht. Cannabis-Konsumenten müssen daher auch zukünftig klar zwischen Konsum und Fahren trennen.“

➡️ TÜV-Übersicht zu Cannabis im Straßenverkehr

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