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Urteil: Höchststrafe für tödliche Messerattacke von Dresden

Der Angeklagte wird vor der Urteilsverkündung von Justizbeamten in den Verhandlungssaal des OLG Dresden geführt. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild Pool/dpa
Der Angeklagte wird vor der Urteilsverkündung von Justizbeamten in den Verhandlungssaal des OLG Dresden geführt. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild Pool/dpa

Abdullah A. hat sich in Dresden radikalisiert und einen Mann getötet. Dessen Lebenspartner überlebte nur knapp. Einem Gutachter schildert der 21-Jährige die Tat und sein Motiv ausführlich – im Mordprozess schwieg er und bekam am Ende die Höchststrafe.

Nach der tödlichen Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden ist ein 21-Jähriger zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden: Das Oberlandesgericht Dresden sprach den Syrer, der als islamistischer Gefährder gilt, am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis praktisch ausgeschlossen. Die Richter ordneten darüberhinaus den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.

Der 21-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts am 4. Oktober 2020 zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen von hinten niedergestochen. Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp.

Die Bundesanwaltschaft hatte im Sinne der Anklage die Höchststrafe gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt und die Anordnung des Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung.

Dem hatten sich Anwälte der Schwester des Toten und des Überlebenden angeschlossen. Auch die Verteidigung hatte die Vorwürfe als bewiesen angesehen, plädierte aber wegen der nötigen „Nachreife“ ihres zur Tatzeit 20 Jahre alten Mandanten für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.

Kriminaltechniker und die Tatortgruppe des LKA Sachsen sichern Spuren am Tatort nach der tödlichen Messerattacke auf die beiden Touristen im Oktober 2020. Foto: Roland Halkasch/dpa-Zentralbild/dpa
Kriminaltechniker und die Tatortgruppe des LKA Sachsen sichern Spuren am Tatort nach der tödlichen Messerattacke auf die beiden Touristen im Oktober 2020. Foto: Roland Halkasch/dpa-Zentralbild/dpa

A. war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hatte ihn das OLG 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde.

Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen, fünf Tage danach ereignete sich die Bluttat. Der Täter entkam zunächst unerkannt. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Innenstadt gefasst – in seinem Rucksack befand sich ein Schinkenmesser.

© dpa-infocom, dpa:210521-99-687010/5


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