Gesellschaft Verbrechen

Haft-Strafen im Prozess um Gruppenvergewaltigung in Freiburg

Die Angeklagten sitzen im Juni 2019 vor dem Prozessbeginn im Gerichtssaal. Foto: Patrick Seeger/dpa
Die Angeklagten sitzen im Juni 2019 vor dem Prozessbeginn im Gerichtssaal. Foto: Patrick Seeger/dpa

Ein Gruppenvergewaltigung in Freiburg, bei der eine junge Frau das Opfer von mehreren Männern wurde, löste große Empörung aus: Jetzt verhängt das Landgericht Haft-Strafen.

Im Prozess um eine Gruppenvergewaltigung an einer 18-Jährigen hat das Landgericht in Freiburg die meisten der elf Angeklagten zu Haft-Strafen verurteilt. Das Strafmaß reicht von Jugendstrafe bis zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe, wie der Vorsitzende Richter am Donnerstag verkündete.

Angeklagt waren elf Männer – bis auf einen alles Flüchtlinge. Darunter acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund. Sie waren zur Tatzeit bei der Gruppenvergewaltigung in Freiburg im Oktober 2018 zwischen 18 und 30 Jahre alt, für einige kam bei der Bemessung der Strafen somit auch das Jugendstrafrecht in Betracht.

Fünf Angeklagte erhielten eine Haftstrafe und zwei eine Jugendstrafe, weil sie abwechselnd die junge Frau im Oktober 2018 vergewaltigt haben. Andere beteiligte junge Männer sind wegen unterlassener Hilfe verurteilt worden. Der Prozess lief seit Juni 2019. Gut ein Jahr später gibt es nun Klarheit in dem aufsehenerregenden Verfahren.

Der Haupttäter ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte die Frau in das Gebüsch in der Nähe einer Disco im Oktober 2018 gelockt und missbraucht. Später habe er den anderen Tätern berichtet, dass da ein Mädchen sei und so laut dem Richter das weitere Geschehen ins Rollen gebracht.

Vor Gericht hatte der Haupttäter behauptet, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. „Das ist in so einem Fall eine Standardeinlassung, die nicht originell ist“, wie der Richter bei der Urteilsverkündung sagte. Auch andere Täter hätten diese Schutzbehauptung geäußert.

Ihnen wurde vorgeworfen, die 18-Jährige Mitte Oktober 2018 nachts vor einer Disco in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Vor Gericht bestritten sie dies oder schwiegen zu den Vorwürfen.

Die 18-Jährige trat als Nebenklägerin in dem Prozess auf, der länger als ein Jahr dauerte. Sie habe bis heute posttraumatische Belastungsstörungen und Schlafprobleme, sagte der Richter am Donnerstag.

Gericht sieht Vergewaltigung als erwiesen an

Nacheinander und auch gleichzeitig haben die Männer nach Überzeugung des Gerichts die Frau vergewaltigt. Zweieinhalb Stunden soll es gedauert haben, bis die Täter von ihrem Opfer abließen. Von mehreren Angeklagten sind später DNA-Spuren an der jungen Frau gefunden worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für acht Beschuldigte, die schon während des Prozesses in Haft saßen, mehrjährige Freiheits- sowie Jugendstrafen gefordert. Für zwei weitere Angeklagte forderte die Anklagebehörde wegen unterlassener Hilfeleistung Bewährungsstrafen, bei einem weiteren Mann plädierte sie auf Freispruch. Die Verteidiger forderten Freisprüche.

Das Gericht sah es nach Angaben des Vorsitzenden Richters Stefan Bürgelin als erwiesen an, dass die junge Frau in einem Gebüsch vor einer Disco von den Männern über einen längeren Zeitraum nacheinander vergewaltigt wurde. Aussagen von Angeklagten, die junge Frau sei einverstanden gewesen, seien reine Schutzbehauptungen.

Die Täter hätten in Kauf genommen, dass die 18-Jährige zur Bildung eines entgegenstehenden Willens nicht in der Lage gewesen sei. Sie habe aufgrund von Ecstasy, Alkohol und Koffein nur noch einzelne und unzusammenhängende Erinnerungen an die Taten. „Sie hat es als Erinnerungsinseln beschrieben.“ Als sie vor der Disco zu sich kam, soll ihr einer der Mittäter geholfen haben.

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weiterführende Informationen:
➡️ Pressemitteilungen des Gerichts zu dem Fall
➡️ Pressemitteilung der Polizei zu dem Fall
➡️ Pressemitteilung zur ersten Anklage
➡️ Pressemitteilung zur zweiten Anklage
➡️ Pressemitteilung zur dritten Anklage

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