Gesellschaft Verbrechen

Bundestag macht „Upskirting“ zur Straftat

Der Bundestag hat entschieden: Fotografieren unter den Rock ist eine Straftat. Foto: Jane Barlow/PA Wire/dpa
Der Bundestag hat entschieden: Fotografieren unter den Rock ist eine Straftat. Foto: Jane Barlow/PA Wire/dpa

Heimliches Fotografieren und Filmen unter Röcke und Kleider, sogenanntes „Upskirting“, ist nun eine Straftat und kann zukünftig mit bis zu zwei Jahren bestraft werden. Der Bundestag hat auch noch weitere Verletzungen der Intimsphäre unter Strafe gestellt.

Upskirting, wie das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt genannt wird, ist künftig eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Bundestag verabschiedet.

In der Kunst gibt es entsprechende Darstellungen bereits seit dem 18 Jahrhundert, beispielsweise in dem Gemälde „The Happy Accidents of the Swing“ von Hean-Honoré Fragonard. Auch das berühmte Foto von Marilyn Monroe im Kleid über einem Lüftungsschacht fällt unter den Begriff Upskirting – allerdings als bewusste Inszenzierung.

Das unerlaubte Upskirting, bei dem unter Röcken und Kleidern ohne Erlaubnis gefilmt oder fotografiert wird, war nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat. Für eine Belästigung fehlte eine Berührung, das Recht am eigenen Bild kann nur bei Verbreitung ins Feld geführt werden und im öffentlichen Raum fällt es auch nicht unter besonders geschützte private Lebensbereiche wie in der eigenen Wohnung oder einer Umkleidekabine.

Durch die jetzt beschlossene Reform müssen die Täter, die beispielsweise mit einem Handy oder teils in U-Bahnen mit an den Schuhen befestigten Kameras unter Röcke fotografieren oder filmen jedoch mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die gleiche Strafe droht in Zukunft, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bislang schützte das Strafrecht nämlich nur lebende Unfallopfer.

„Solche Grenzüberschreitungen sind nicht hinnehmbar“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Das Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt sei eine schamlose Verletzung der Intimsphäre. Auch Bilder von Unfallopfern verletzten jeden menschlichen Anstand. „Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.“

© dpa-infocom, dpa:200703-99-655103/3

weiterführende Informationen:
➡️ Gesetzentwurf der Bundesregierung
➡️ alternativer Gesetzentwurf aus dem Bundesrat
➡️ Beschlussempfehlung mit Änderungen

Beachten Sie auch:

[plista widgetname=plista_widget_belowArticle]

Hinterlasse einen Kommentar