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Österreich: Verfassungsgericht in Wien macht Weg für Sterbehilfe frei

In Österreich wird Sterbehilfe nach einem höchstrichterlichen Urteil erlaubt. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
In Österreich wird Sterbehilfe nach einem höchstrichterlichen Urteil erlaubt. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Durchbruch oder Dammbruch? Die Reaktionen in Österreich auf die höchstrichterliche Entscheidung zur Sterbehilfe sind sehr unterschiedlich.

In Österreich wird Sterbehilfe erlaubt. Das bisherige gesetzliche Verbot der Hilfeleistung zum Suizid verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag in Wien.

Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse „sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben“, erklärten die Richter. Die neue Regelung trete zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) sprach von einem historischen Durchbruch. Österreich ziehe damit im internationalen Vergleich nach, wenn auch mit einiger Verspätung.

Die katholische Kirche zeigte sich dagegen bestürzt. Das Sterbehilfe-Urteil sei ein Dammbruch und gefährde die Solidarität, kritisierte der Vorsitzender der Bischofskonferenz, der Salzburger Erzbischof Franz Lackner. „Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert“, sagte Lackner weiter.

Karoline Edtstadler, Verfassungsministerin in Österreich von der regierenden ÖVP, sagte zum Urteil über Sterbehilfe: „Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass niemand den Wert seines Lebens infrage stellen muss. Daher müssen wir nun prüfen, welche gesetzlichen Schutzmaßnahmen notwendig sind.“

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar nach Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten ebenfalls die Tür für Sterbehilfe-Angebote aufgestoßen. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen – das gelte für jeden, nicht nur für unheilbar Kranke.

In Österreich hatten vier Antragsteller geklagt, darunter ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann (56), der ans Bett gefesselt ist und nicht mehr ohne fremde Hilfe aus dem Leben scheiden kann, sowie ein gesunder 75-Jähriger, der im Fall einer unheilbaren Erkrankung Sterbehilfe in Anspruch nehmen will. Zum Kreis der Kläger gehören auch ein 80-Jähriger, der an der Nervenkrankheit Parkinson leidet, und ein Arzt (66). Der Mediziner möchte Sterbehilfe leisten, fürchtet aber straf- und standesrechtliche Konsequenzen.

© dpa-infocom, dpa:201211-99-661426/2

➡️ Pressemitteilung des VfGH



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