Braunschweig (dpa) – Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor bestimmten Rohkost-Crackern. Die Govinda Natur GmbH rufe ihre 80-Gramm-Tüten „Govinda Backpacker Hanf“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15. Juli 2021 und der Chargennummer 2801/0 zurück.
„In dem Produkt sind Sesamsamen enthalten, die Rückstände des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid enthalten können, welches als potenziell gesundheitsgefährdend eingestuft wird“, teilte die Behördemit.
Das Produkt wurde in sechs Bundesländern verkauft: Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
Die Rohkost-Cracker sollten nicht gegessen und in das Geschäft zurückgebracht werden, das den Preis erstatte. Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer befänden sich auf der Seite der Verpackung.
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