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Hersteller ruft Rohkost-Cracker zurück

Die Firma Govinda Natur GmbH ruft das Produkt «Govinda Backpacker Hanf» zurück. Foto: www.lebensmittelwarnung.de/dpa-infocom
Die Firma Govinda Natur GmbH ruft das Produkt «Govinda Backpacker Hanf» zurück. Foto: www.lebensmittelwarnung.de/dpa-infocom

Weil sie Reste eines gefährlichen Pflanzenschutzmittels enthalten können, ruft die Firma Govinda Natur GmbH ihre Rohkost-Cracker zurück. Verbraucher erkennen das betroffene Produkt am Mindesthaltbarkeitsdatum und der Chargennummer.

Braunschweig (dpa) – Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor bestimmten Rohkost-Crackern. Die Govinda Natur GmbH rufe ihre 80-Gramm-Tüten „Govinda Backpacker Hanf“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15. Juli 2021 und der Chargennummer 2801/0 zurück.

„In dem Produkt sind Sesamsamen enthalten, die Rückstände des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid enthalten können, welches als potenziell gesundheitsgefährdend eingestuft wird“, teilte die Behördemit.

Das Produkt wurde in sechs Bundesländern verkauft: Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.

Die Rohkost-Cracker sollten nicht gegessen und in das Geschäft zurückgebracht werden, das den Preis erstatte. Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer befänden sich auf der Seite der Verpackung.

© dpa-infocom, dpa:201204-99-568390/4

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