Die Bio-Abteilungen im Supermarkt werden immer größer – doch Bio-Konfitüre und Bio-Marmelade sind bei den Bio-Erzeugnissen kaum zu finden. Das hat einen einfachen Hintergrund: die Rezeptur.
Für Konfitüren schreibt das Gesetz in der Verordnung über Konfitüren und einige ähnliche Erzeugnisse (Konfitürenverordnung – KonfV) bei der Herstellung im Wesentlichen weißen Zucker vor, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.
„Bio-Hersteller arbeiten oft mit alternativen Süßungsmitteln wie Apfeldicksaft, Agavendicksaft oder Rohrohrzucker. Sie bezeichnen ihre Produkte deshalb als Fruchtaufstrich“, erklärt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Bio-Hersteller bezeichnen ihre Produkte deshalb als Fruchtaufstrich und nicht als Bio-Marmelade oder Bio-Konfitüre. Diese Fruchtaufstriche enthalten mehr Früchte und weniger Zucker als herkömmliche Konfitüren – und somit auch mehr sekundäre Pflanzenstoffe, die als besonders gesund gelten.
Ein weiterer Unterschied ist, dass die verarbeiteten Früchte – anders als bei Konfitüre – vorher nicht geschwefelt werden dürfen. Als Geliermittel kommen neben Pektin auch Johannisbrotkernmehl und Agar Agar zum Einsatz.
Fruchtaufstriche mit geringerem Zuckeranteil sind allerdings auch weniger lange haltbar. Deshalb sollte das geöffnete Glas im Kühlschrank aufbewahrt und innerhalb weniger Tage verzehrt werden. Bei Schimmelbefall ist es wichtig, den ganzen Inhalt wegzuwerfen, so die Verbraucherschützer.
Sowohl Fruchtaufstriche wie auch eigene Bio-Marmeladen oder Bio-Konfitüren können aus frischen Bio-Früchten dabei auch selbst eingekocht werden. So gut wie alle Früchte und Beeren sind dafür geeignet und können für eigene Geschmacksrichtungen auch individuell gemischt oder mit Gewürzen und Kräutern sowie Alkohol angereichert werden.