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Rekord bei Corona-Inzidenz – Ampel plant 3G am Arbeitsplatz

SPD, Grüne und FDP wollen an diesem Montag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorstellen. Foto: Peter Kneffel/dpa
SPD, Grüne und FDP wollen an diesem Montag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorstellen. Foto: Peter Kneffel/dpa

Galoppierende Corona-Inzidenzen sorgen für Alarmstimmung. Doch die absehbare neue Koalition will den Katalog möglicher Einschränkungen kürzen – andere Maßnahmen hingegen einführen.

Mit einer Rückkehr zu kostenlosen Corona-Schnelltests, 3G am Arbeitsplatz und finanziellen Hilfen für Kliniken sollen die drastisch steigenden Corona-Zahlen eingedämmt werden. Das verlautete am Montag in Berlin von Vertretern der möglichen künftigen Ampelkoalition.

Gleichzeitig soll die bisherige Rechtsbasis für drastische Corona-Einschränkungen trotz sich zuspitzender Corona-Lage auslaufen. Die Corona-Inzidenz erreichte den höchsten Wert seit Beginn der Pandemie.

3G am Arbeitsplatz, wonach Beschäftigte dort grundsätzlich geimpft, genesen oder auf Corona getestet sein müssen, solle im Rahmen der Beratungen des geplanten neuen Corona-Gesetzes von SPD, Grünen und FDP im Bundestag ermöglicht werden. So heißt es in einem Brief von SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese an die SPD-Abgeordneten vom Montag.

Die SPD im Bundestag machte den Brief zu Beginn einer Fraktionssitzung am Abend öffentlich. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, sagte: „Unter SPD, Grünen und FDP gibt es dazu einen Konsens, dass wir das vorantreiben wollen.“ Auch eine Rückkehr zu kostenlosen Testmöglichkeiten in Deutschland soll auf den Weg kommen.

Finanzielle Hilfen für Kliniken geplant

Zudem solle es finanzielle Hilfen für Kliniken geben, so Wiese in seinem Brief. Auch eine genaue Beobachtung der Lage bei den Corona-Auffrischungsimpfungen solle auf den Weg gebracht werden.

Mit diesen Punkten soll ein 44-seitiger Gesetzentwurf der Ampelpartner zu den möglichen Corona-Maßnahmen im Herbst und Winter ergänzt werden. Dieser Entwurf soll die bisherige Rechtsgrundlage für Corona-Einschränkungen in Deutschland ersetzen, die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite. Der Gesetzentwurf wurde am Montag ebenfalls bekannt gegeben.

Für eine Rückkehr zu kostenlosen Schnelltests sprach sich auch der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aus. Nach Angaben seines Sprechers laufen entsprechende Beratungen.

Bereits Ende Oktober hatten SPD, Grüne und FDP angekündigt, dass sie die epidemischen Lage nationaler Tragweite, den bundesweiten Corona-Ausnahmezustand, am 25. November auslaufen lassen wollen. Seither stiegen die Corona-Zahlen immer weiter an.

Maßnahmen der Länder soll es weiter geben

In dem Entwurf für das geplante Anschlussgesetz sind Abstandsgebote, Maskenpflicht, Hygienevorgaben für Schulen oder Hochschulen als Möglichkeiten für die Länder weiter vorgesehen.

Dazu zählen auch eine mögliche Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (2G oder 3G) etwa für Veranstaltungen oder Restaurants. Solche Maßnahmen sollen laut dem Entwurf nur noch bis zum 19. März 2022 zur Anwendung kommen können. Bereits ab Ende November nicht mehr möglich sein sollen aber pauschale Schließungen von Schulen, Geschäften oder großflächige Verbote von Kultur- oder Sportveranstaltungen.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich verteidigte das geplante Ende des Corona-Ausnahmezustands gegen Kritik etwa von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Angesichts der Impfquote von rund 70 Prozent müsse man fragen, „ob schwerwiegende, allgemeine Grundrechtseingriffe noch akzeptabel sind“, sagte Mützenich.

Es geht um Rechtssicherheit

Der FDP-Politiker Buschmann sagte: „Wer behauptet, unser Konzept zur Beendigung der epidemischen Lage nationaler Tragweite, mache die Länder wehrlos, der lügt.“

Die Fraktionschefin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt sagte, es gehe um rechtssichere Maßnahmen. Die erste Beratung im Plenum ist für Donnerstag geplant, eine Verabschiedung – auch im Bundesrat – in der kommenden Woche.

Die Sieben-Tage-Inzidenz überschritt mit 201,1 am Montag den bisherigen Rekordwert von 197,6 vom vergangenen 22. Dezember. Der höchste Wert wurde aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemeldet, wo die Inzidenz bei 924 lag, an zweiter Stelle stand der Landkreis Rottal-Inn in Bayern mit 833.

Vollständigen Impfschutz haben nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts vom Montag 55,8 Millionen Menschen, also 67,1 Prozent der Bevölkerung. Die Impfquote gilt als nicht hoch genug, um eine Überlastung von Kliniken auszuschließen. Jedoch nehmen die Impfungen inzwischen wieder zu.

Geht sehr schnell, wenn die Welle erst da ist

In den drei besonders betroffenen Bundesländern Sachsen, Thüringen und Bayern ist laut Divi-Intensivregister die Auslastung der Intensivstationen mit Covid-19-Patienten am höchsten.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, das rapide Ansteigen der Krankenzahlen und Zahlen von Intensivpatienten zeige, wenn die Welle erstmal da sei, könne es sehr schnell gehen. „Dann ist man rascher als gedacht wieder bei vollbelegten Stationen und bei einer Situation, wo planbare Operationen verlegt oder verschoben werden müssen, und das kann dann jeden treffen, auch denjenigen, der gar nicht Corona-erkrankt ist.“

Spahns Sprecher verteidigte die im Sommer getroffene Entscheidung zur Einstellung der kostenlosen Bürgertests. Seit der Entscheidung seien rund sechs Millionen Erstimpfungen gemacht worden. Spahn halte es aber für richtig, die kostenfreien Tests in dieser vierten Welle vorübergehend wieder einzuführen. Wenn alle Seiten mitmachten, könne das über eine Verordnung schnell gehen.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie fordert eine vorübergehende Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen und im Gesundheitswesen. „Der Gesetzgeber sollte diese begrenzte Impflicht für den Ausnahmefall der Pandemie jetzt zur Regel machen.“ Unter dem Dach der Diakonie arbeiten 6395 Altenhilfeeinrichtungen mit fast 200 000 Plätzen.

© dpa-infocom, dpa:211107-99-906240/12

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