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Januar-Lockdown: Die Corona-Beschlüsse in der Übersicht

Auf dem Gendarmenmarkt in Berlin stehen zusammengestapelte Stühle hinter einem Absperrband. Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa
Auf dem Gendarmenmarkt in Berlin stehen zusammengestapelte Stühle hinter einem Absperrband. Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa

Das Corona-Virus breitet sich weiter aus, wie auch ein Blick in die Intensivstationen zeigt. Deshalb sollen Geschäfte länger geschlossen bleiben, private Treffen noch mehr eingeschränkt werden. Zu den harten Maßnahmen können auch Beschränkungen des Bewegungsradius zählen.

Das Corona-Virus wütet in Deutschland weiter – und so bleiben nicht nur die bestehenden Auflagen bis Ende Januar in Kraft: Hinzu kommen Beschlüsse zu Verschärfungen des Lockdown etwa der Bewegungsfreiheit.

Die Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten im Detail.

Was neu ist..

KONTAKTE:

Die Kontaktbeschränkungen im Januar-Lockdown werden durch die neuen Corona-Beschlüsse verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt.

BETRIEBSKANTINEN:

Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.

MOBILITÄT:

In Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen.

„Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar“, so die Ausführung der neuen Corona-Beschlüsse nach den Bildern von Menschenmassen an Wintersportorten trotz des Lockdown am ersten Januar-Wochenende.

IMPFUNGEN:

Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein.

KINDERKRANKENGELD:

Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tagen. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.

EINREISEN:

Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.

Was weiter gilt…

EINZELHANDEL:

Der Einzelhandel bleibt geschlossen durch die neuen Corona-Beschlüsse auch für die weiteren Wochen im Januar im Lockdown. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.

Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

SCHULEN:

Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen, oder die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten.

Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. Die Kultusminister hatten am Vortag eigentlich eine stufenweise Öffnung der Schulen geplant.

KITAS:

Auch Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

ARBEITSPLATZ:

Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

ALKOHOL:

Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

FRISEURE:

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu.

NOTWENDIGE BEHANDLUNGEN:

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.

GOTTESDIENSTE:

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

ALTENPFLEGE:

Das Personal in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen Coronatests vorweisen.

NÄCHSTE SCHRITTE:

Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten – auf Grundlage der Entwicklung der Corona-Zahlen könnten neue Beschlüsse den Lockdown dann lockern oder bei Bedarf auch weiter verschärfen.

© dpa-infocom, dpa:210105-99-909628/2

weiterführende Informationen:
➡️ Beschluss im Wortlaut [PDF]
➡️ weitere News rund um das Thema Corona


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