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Union will Nachtragsetat in Karlsruhe überprüfen lassen

Bundesfinanzminister Christian Lindner vor dem Schriftzug seines Ministeriums. Foto: Tobias Schwarz/AFP-Pool/dpa
Bundesfinanzminister Christian Lindner vor dem Schriftzug seines Ministeriums. Foto: Tobias Schwarz/AFP-Pool/dpa

Die Wahlperiode hat kaum begonnen, da zieht die CDU/CSU-Opposition schon ein ziemlich scharfes Schwert: Wegen des soeben vorgestellten Nachtragshaushalts will sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Die Unionsfraktion im Bundestag zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts an und will diesen in Karlsruhe überprüfen lassen.

Sie werde dazu eine Normenkontrollklage anstrengen, kündigten Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag in Berlin an.

Die Ampel-Regierung wolle für die Corona-Bekämpfung gedachte Kreditermächtigungen „umlabeln“ und als allgemeine Finanzreserve für Ampel-Vorhaben nutzen, sagte Brinkhaus. „Das ist höchst bedenklich, wir werden das verfassungsrechtlich überprüfen.“

Dobrindt: Finanzakrobatik statt Finanzpolitik

Dobrindt sagte: „Wer Finanzpolitik durch Finanzakrobatik ersetzt, der bewegt sich sehr schnell außerhalb des Rechtsrahmens.“

Eine Normenkontrollklage sei notwendig, um überprüfen zu lassen, „ob hier nicht ganz bewusst ein Umgehungstatbestand vorherrscht“. Die Ampel habe sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, die Schuldenbremse 2023 wieder einzuhalten. Es müsse kontrolliert werden, ob nun versucht werde, dies zu umgehen.

Die neue Regierung aus SPD, Grünen und FDP will den Energie- und Klimafonds um rund 60 Milliarden Euro aufstocken – und zwar mit Mitteln, die als Kredite bereits genehmigt waren, in diesem Jahr aber nicht mehr gebraucht werden. Das hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Montag angekündigt.

Mit einer abstrakten Normenkontrollklage kann ein Antragsteller unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.

Dobrindt sagte, man müsse die Regierung daran erinnern, „dass gutes Regieren mit Haushaltsklarheit und -wahrheit beginnt“. Diese Prinzipien sollten nicht gleich im allerersten Schritt über Bord geworfen werden. Es sei grundfalsch zu versuchen, das Einhalten der Schuldenbremse ab 2023 durch vorgezogene Schulden zu erkaufen.

Solche „Finanztricks“ würden international erkannt. „Wenn diese Finanzjonglierereien in Deutschland in Europa Nachahmer finden, dann gefährdet das in ganz Europa die Finanzstabilität und natürlich den Stabilitäts- und Wachstumspakt.“

FDP „verwundert“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr reagierte „verwundert“ auf die Ankündigung der Union.

„Denn das würde bedeuten, dass CDU und CSU erst recht gegen den Nachtragshaushalt 2020 klagen müssten, den sie selbst beschlossen haben“, so Dürr.

Die große Koalition habe damals extra die Neuverschuldung erhöht, um Mittel in den Energie- und Klimafonds zu führen. „Das war aus meiner Sicht verfassungsrechtlich durchaus fragwürdig“, so Dürr.

Die Ampel-Koalition hingegen wolle Kreditermächtigungen nutzen, die bereits vom Bundestag für diesen Zweck bewilligt worden seien.

© dpa-infocom, dpa:211214-99-381690/3


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