Die Beschränkungen für persönliche Kontakte erfahren im Kampf gegen die Corona-Pandemie noch einmal für mehrere Wochen eine Verschärfung, dafür aber dann über Weihnachten eine Lockerung. Darauf verständigten sich die Ministerpräsidenten nach Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Merkel forderte eine weitere „große Kraftanstrengung“, um die weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen wieder unter Kontrolle zu bringen. „Es kommt weiter auf jeden und jede einzelne an“, sagte die Kanzlerin. Der im November begonnene Teil-Lockdown mit Schließungen zahlreicher Einrichtungen habe den starken Anstieg der Neuinfektionen zwar gebrochen, diese seien aber weiterhin auf einem hohen Plateau.
Die Kontaktbeschränkungen müssten noch einmal verschärft werden – mit einer Begrenzung von Treffen auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten. Dies werde nach menschlichem Ermessen bis Anfang Januar gelten müssen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Kontaktregelungen fest.
Weihnachten solle aber gefeiert werden können, durch die zuvor erfolgte Verschärfung soll eine Lockerung und ein Fest trotz Corona möglich sein – im engsten Familien- und Freundeskreise mit maximal zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet.
An diesem Donnerstag will sich Merkel im Bundestag erneut einer Debatte zur Corona-Krise stellen. Die Zahl der gemeldeten Corona-Todesfällen binnen 24 Stunden war nach Angaben des Robert Koch-Instituts vom Mittwochmorgen auf den Höchststand von 410 gestiegen. Die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden lag bei 18.633.
Lage sei ernst
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) betonte, die Beratungen seien diesmal „ohne Kontroversen, ohne Streit“ abgelaufen. Die Lage sei ernst. In Berlin sei inzwischen ein Viertel der Intensivbetten mit Covid19-Patienten belegt.
Bei ihrer Besprechung Ende Oktober hatte die Runde festgelegt, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit vorerst nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet sein soll. Und dass Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen von den Ordnungsbehörden auch sanktioniert werden.
Mitte November hieß es dann, man solle zusätzlich auch Zusammenkünfte in privaten Räumlichkeiten „mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand beschränken“. Das war aber nur eine dringende Empfehlung.
„Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung hat nach jüngsten Erkenntnissen aus den ermittelten Daten feststellen können, dass durch die Maßnahmen, die nun seit drei Wochen in Kraft sind, die Kontakte um 40 Prozent reduziert worden sind. Dies hat das exponentielle Wachstum gebremst. Doch auch wenn sich die Zahlen auf hohem Niveau stabilisieren, kann längst keine Entwarnung gegeben werden“, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung zum Teilerfolg der Maßnahme.
5-Tägige Quarantäne für Schulklassen
Bund und Länder setzen dabei weiter auf Präsenzunterricht, dieser habe „weiterhin höchste Priorität“. In der Mitteilung heißt es: „Andere Unterrichtsmodelle insbesondere für ältere Schülerinnen und Schüler sind anzuwenden, wenn das regionale Infektionsgeschehen beziehungsweise das Infektionsgeschehen vor Ort das gebietet.“
Für Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, und für deren Mitschüler soll es einheitliche Regeln geben. Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich bei ihrer Videokonferenz darauf, dass positiv getestete Schüler gemeinsam mit ihren Mitschülern – in der Regel die Schulklasse – sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit.
Wie es in dem gemeinsamen Beschlusspapier weiter heißt, sollen die betroffenen Schüler dann nach fünf Tagen Quarantäne einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, so lange bis der Test negativ ausfällt.
Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen „des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts“ nicht in diese „Clusterisolation“ einbezogen werden. Offen bleibt allerdings, ob es überhaupt genügend Schnelltests für ein solches Vorgehen gibt.
Im Beschluss heißt es nur: „Der Bund sichert weiterhin größtmögliche Kontingente an Antigenschnelltests für Deutschland und unterstützt darüber hinaus den Aufbau von inländischen Produktionskapazitäten.“
Kurzübersicht zu den Beschlüssen:
➡️ Maßgeblicher Beschluss vom 25.11.2020 im Wortlaut [PDF]
Home-Office, Reisen und Schließungen
„Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben.“ Dies gelte nach Möglichkeit auch für die berufliche Tätigkeit: „Zur weiteren Vermeidung von Kontakten werden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gebeten, unbürokratisch Home-Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen.“
„Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem in Hinblick auf die Skisaison sind zu vermeiden. Die Bundesregierung wird gebeten, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass bis zum 10. Januar Skitourismus nicht zugelassen wird“, heißt es mit Blick auf Reisen.
Die Schließungen für zahlreiche Betriebe wurde bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. „Insbesondere die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen und Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt“, so der Beschluss von Bund und Ländern.
„Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet“, heißt es weiter. Allerdings gibt es Beschränkungen für den Handel von 1 Person pro 10qm bis zu einer Fläche von 800qm und 1 Person pro 20qm über die Fläche von 800qm hinaus.
„Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen fortgeführt wird“, heißt es mit Blick auf entsprechende Entschädigungen für die Schließungen.
Maximal 5 Personen, Weihnachten und Silvester
„Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen“, heißt es in dem Beschluss.
Ausdrücklick aus Ausnahme werden die Weihnachtstage definiert, um an Weihnachten eine Lockerung zu ermöglichen, erfolge zuvor die Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
„Deshalb können die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen für den Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis längstens 01. Januar 2021 wie folgt erweitert werden: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind möglich bis maximal 10 Personen insgesamt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.“ Eine vorhergehende „Schutzwoche“ mit minimalen Kontakten wird als sinnvoll bezeichnet.
„Zum Jahreswechsel 2020/2021 wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt“, heißt es zur Diskussion um Silvester.
Maskenpflicht und Hotspot-Strategie
„Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel“, legen Bund und Länder fest.
„Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“, heißt es weiter zur Maskenpflicht.
Mit Blick auf die Situation im Bahnverkehr wird betont: „Die Maskenkontrollen werden weiter verstärkt, so dass täglich weit mehr Fernzüge kontrolliert werden. Die Deutsche Bahn wird im Fernverkehr zusätzliche Maßnahmen in der Corona-Pandemie ergreifen.“
„Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie
werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen“, so der Beschluss mit Blick auf die Schließungen.
An der „Hotspot-Strategie“ werde festgehalten. In Ländern mit sinkender Tendenz und einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen können Lockerungen einführen – bei extremen Infektionslagen, beispielsweise mit über 200 Neuinfektionen, sollen die Maßnahmen andererseit erweitert werden.
Hinweis: Die obigen Ausführungen stellen eine redaktionell verkürzte Zusammenfassung dar, maßgeblich ist der Beschluss von Bund und Ländern:
➡️ Beschluss vom 25.11.2020 im Wortlaut [PDF]
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