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Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschäftigt EuGH

Ein Schild steht mit der Aufschrift «Cour de Justice de l'Union Européenne» vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Europaviertel auf dem Kirchberg. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Ein Schild steht mit der Aufschrift «Cour de Justice de l'Union Européenne» vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Europaviertel auf dem Kirchberg. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Wie geht es weiter mit der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland? Um diese Frage dreht sich ein entscheidendes Verfahren EuGH, das jetzt in die Schlussphase geht.

Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geht ein entscheidendes Verfahren am Europäischen Gerichtshof in die Schlussphase.

Die Richter und der Generalanwalt hören an diesem Montag in Luxemburg die beteiligten Parteien an. Spätestens kommendes Jahr ist dann mit einem Urteil zu rechnen.

Bundesnetzagentur gegen Telekom und SpaceNet

Hintergrund ist ein am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängiger Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur sowie der Telekom und dem Internetprovider SpaceNet.

Die Unternehmen wehren sich gegen eine Vorschrift, bestimmte Daten über Kunden für einen Zugriff der Behörden aufzubewahren. Die Richter sollen nun im Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts die Frage beantworten, ob die deutsche Regelung mit europäischen Grundrechten vereinbar ist.

Rund um das Thema gibt es seit Jahren in mehreren EU-Ländern Streit zwischen Sicherheitsbehörden und -politikern sowie Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern. Für SpaceNet hat die Vorratsdatenspeicherung auch eine wirtschaftliche Dimension.

Eigenen Angaben zufolge geht bei der Münchener Firma seitens der Behörden nur eine geringe Zahl von Anfragen im Jahr ein. Die Kosten für das Vorhalten der Daten stünden nicht wirklich im Verhältnis. SpaceNet wird vom deutschen Internetverband eco unterstützt.

Konkrete Bedrohung nötig

Der EuGH hatte sich bereits im Oktober 2020 mit dem Thema beschäftigt. Die Richter urteilten damals, dass nationale Regelungen, durch die Daten ohne Anlass gespeichert werden, nicht zulässig sind.

Ausnahmen seien möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder eine konkrete Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe.

Eine direkte Wirkung auf die deutschen Regelungen hatte die Entscheidung damals nicht, denn in dem Urteil ging es damals um Regelungen in Frankreich, Belgien und Großbritannien. Für Deutschland ist das aktuelle Verfahren maßgeblich.

Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung liegt seit mittlerweile mehr als vier Jahren auf Eis. 2017 hatte die Bundesnetzagentur die Regelungen für Internetprovider und Telefonanbieter vorläufig ausgesetzt – nur wenige Tage vor Inkrafttreten der Vorschriften. Anlass war damals ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.

© dpa-infocom, dpa:210913-99-195176/3


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