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Verdacht: Vorzugsbehandlung für Impfgegner auf Facebook?

Generalstaatsanwälte aus 14 US-Bundesstaaten wollen von Facebook wissen, ob prominente Impfgegner bei dem Online-Netzwerk von einer Sonderbehandlung profitiert haben. Foto: Richard Drew/AP/dpa
Generalstaatsanwälte aus 14 US-Bundesstaaten wollen von Facebook wissen, ob prominente Impfgegner bei dem Online-Netzwerk von einer Sonderbehandlung profitiert haben. Foto: Richard Drew/AP/dpa

US-Staatsanwälte prüfen, ob Facebook Impfgegner von seinen Regeln gegen Missinformation ausgenommen hat. Konkret geht es um das „Desinformations-Dutzend“ – besonders einflussreiche Fake-News-Verbreiter.

Generalstaatsanwälte aus 14 US-Bundesstaaten wollen von Facebook wissen, ob prominente Impfgegner bei dem Online-Netzwerk von einer Vorzugsbehandlung profitiert haben.

In einem Brief an Facebook-Chef Mark Zuckerberg beziehen sie sich auf Medienberichte, wonach das Online-Netzwerk für bekannte Nutzer Ausnahmen bei der Durchsetzung seiner Inhalte-Regeln gemacht hatte. Das System, das dies möglich gemacht haben soll, heißt Cross-Check und bringt Facebook schon seit Wochen Ärger.

Die Generalstaatsanwälte fragen nun, ob unter den prominenten Nutzern, für die es Ausnahmen bei Cross-Check gab, auch Impfgegner mit vielen Facebook-Abonnenten waren. Speziell interessieren sie sich für das sogenannte „Desinformations-Dutzend“. Das sind die wenigen Personen, von denen nach Analysen ein Großteil der Falschinformationen über Corona-Impfstoffe in den USA verbreitet wurde.

Finanzielle Überlegungen?

Facebook betont stets, dass das Online-Netzwerk konsequent gegen Falschinformationen über Corona-Impfstoffe vorgehe.

Die Staatsanwälte verweisen auf Fälle, in denen Beiträge von Impfgegnern auf der Plattform geblieben seien – und wollen auch wissen, ob dabei finanzielle Überlegungen eine Rolle gespielt hätten.

Das nun umstrittene System mit dem Namen „Cross-Check“ wurde laut Facebook eingeführt, um Fehler beim Entfernen von Inhalten zu vermeiden. Dabei werden solche Entscheidungen in einigen Fällen einer zweiten Prüfung unterzogen – zum Beispiel, um zusätzlichen Kontext oder andere Faktoren wie Nachrichtenwert zu berücksichtigen.

© dpa-infocom, dpa:211015-99-603501/3


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