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Corona-Auswirkungen: Kostenlose Reha soll Kindern helfen

Kinder haben unter den Folgen der Corona-Einschränkungen besonders gelitten. Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn
Kinder haben unter den Folgen der Corona-Einschränkungen besonders gelitten. Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn

Kinder haben besonders unter den Corona-Einschränkungen gelitten. Gesundheitliche und psychische Probleme waren vielfach die Folge. Mit speziellen Reha-Angeboten soll Betroffenen geholfen werden.

Eltern können für ihre Kinder eine kostenfreie Reha beantragen, um in Folge der Corona-Einschränkungen aufgetretene Gesundheitsprobleme zu mildern. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt betroffene Familien mit entsprechenden Angeboten.

Kinder spüren die Folgen pandemiebedingter Einschränkungen besonders: Zu wenig soziale Kontakte und Bewegung während der Homeschooling-Phase führten laut Rentenversicherung bei jedem dritten Kind zu psychischen Problemen. Zusätzlich rutschten manche durch eine schlechte Ernährung in die Fettleibigkeit.

Eine Reha soll ihnen helfen, wieder zu einer gesunden Lebensweise zu finden, und negative gesundheitliche Langzeitfolgen verhindern.

Kinder benötigen Befund des Arztes für Reha

Beantragen können Eltern eine Reha, sobald ein entsprechender ärztlicher Befund vorliegt. Bei Kindern bis einschließlich zwölf Jahre können Begleitpersonen mitkommen. Unabhängig davon haben im Einzelfall auch Geschwister die Chance, das Angebot wahrzunehmen.

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft für Jugendliche bis 18 Jahre oder junge Erwachsene. Letztgenannte sind eingeschlossen, wenn sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden, Freiwilligendienst leisten und nicht älter als 27 Jahre alt sind.

Mindestversicherungszeit der Eltern

Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag sind laut Rentenversicherung unter anderem sechs Beitragsmonate eines Elternteils innerhalb der vergangenen zwei Jahre oder eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren.

Das Therapieangebot gilt auch für Kinder, die mit Spätfolgen einer Corona-Infektion (Long Covid) zu kämpfen haben.

© dpa-infocom, dpa:220504-99-157018/2

weiterführende Informationen:
➡️ Deutsche Rentenversicherung: Reha für Kinder
➡️
Voraussetzungen für eine Reha bei Kindern



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