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Corona-Schnelltests sollen bald stärker zum Einsatz kommen

Laut dem Gesundheitsminister Jens Spahn sollen Corona-Schnelltests vorrangig in Pflegeheimen, Kliniken, Arztpraxen und Schulen eingesetzt werden. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Laut dem Gesundheitsminister Jens Spahn sollen Corona-Schnelltests vorrangig in Pflegeheimen, Kliniken, Arztpraxen und Schulen eingesetzt werden. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Inziwschen sind Corona-Schnelltests zwar in größeren Mengen verfügbar, doch für eine beliebige Verwendung reichen sie bisher nicht. Wann und wo sollten die Tests also vorrangig zum Einsatz kommen?

Berlin (dpa) – Im Kampf gegen die Corona-Pandemie können künftig mehr Schnelltests zum Einsatz kommen – in Pflegeheimen, Kliniken und nach Infektionsfällen etwa auch in Schulen. Das sieht eine neue Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, die an diesem Mittwoch (2. Dezember) in Kraft treten soll.

Für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten im Ausland sind dagegen Corona-Tests nach der Einreise bald nicht mehr kostenlos – diese Möglichkeit soll am 15. Dezember enden, wie die Deutsche Presse-Agentur vom Ministerium erfuhr.

Schnelltests sind inzwischen in größeren Mengen verfügbar. Dabei müssen Proben zum Auswerten nicht ins Labor gebracht werden. Diese Antigen-Tests gelten aber als nicht so genau wie sonst genutzte PCR-Tests. Vornehmen müssen sie medizinisch geschultes Personal. Laut Robert Koch-Institut (RKI) muss ein positives Ergebnis eines Schnelltests durch einen PCR-Test bestätigt werden. Ein Überblick über Regelungen der neuen Testverordnung:

– TESTS BEI RISIKOGRUPPEN: Pflegeheime, Kliniken und Arztpraxen sollen mehr Schnelltests nutzen können – bei Patienten, Bewohnern, Personal oder Besuchern. Möglich sind künftig bis zu 30 statt bisher 20 Tests pro Monat und Bewohner oder Patient in Heimen und Krankenhäusern. Einrichtungen müssen dafür Test-Konzepte erstellen. Dann legt das Gesundheitsamt fest, wie viele Tests gekauft und auf Kassenkosten finanziert werden können. In der ambulanten Pflege sollen 15 statt 10 Schnelltests pro Monat und Pflegebedürftigem möglich sein. Auch im Rettungsdienst und in Tageskliniken werden Schnelltests nun möglich.

– TESTS IN SCHULEN: Einzusetzen sein sollen Schnelltests – nach einem Infektionsfall – künftig zum Beispiel auch in Schulen, wie das Ministerium erläuterte. Hintergrund ist ein Beschluss von Bund und Ländern. Demnach soll nach Auftreten eines Falls in einer Klasse die jeweilige Gruppe, also meist die Klasse, für fünf Tage in Quarantäne gehen. An Tag fünf soll ein Schnelltest folgen. Kinder, die negativ getestet worden sind, könnten dann in die Schule zurückkehren.

– KÜRZERE QUARANTÄNE MIT TEST: Für Kontaktpersonen von Infizierten soll die vorgeschriebene Quarantänezeit von bisher 14 Tagen auf 10 Tage verkürzt werden – wenn man dann einen negativen Test vorlegt. Die Kosten für den Test sollen von der Kasse übernommen werden. Ob man Kontaktperson ist, stellen ein Arzt oder das Gesundheitsamt fest. Als Kontaktperson ersten Grades gilt, wer für mehr als 15 Minuten mit weniger als 1,50 Metern Abstand Kontakt zu positiv Getesteten hatte.

– RÜCKKEHRER-TESTS: Bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen im Ausland kann man sich noch gratis testen lassen, um die verpflichtende Quarantäne zu verkürzen. Dieses Angebot läuft bald aus, ab 16. Dezember sind Tests nicht mehr kostenlos. Wer eine „vermeidbare Reise“ in Risikogebiete macht, bekommt für die Zeit der Quarantäne auch schon keine Verdienstausfallentschädigung mehr. Ausgenommen sind „außergewöhnliche Umstände“, etwa die Geburt eigener Kinder oder der Tod naher Angehöriger. Welche Länder für deutsche Urlauber als Risikogebiete gelten, ist auf einer RKI-Liste angegeben.

© dpa-infocom, dpa:201201-99-527641/2

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