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Bundeskriminalamt warnt vor Betäubungsmittel THC in Nahrung

Produkte aus der Hanfpflanze liegen im Trend. Viele der Produkte bergen aber insbesondere für Kinder unkalkulierbare gesundheitliche Gefahren. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Produkte aus der Hanfpflanze liegen im Trend. Viele der Produkte bergen aber insbesondere für Kinder unkalkulierbare gesundheitliche Gefahren. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Produkte aus der Hanfpflanze liegen im Trend. Im Netz werden dabei auch Süßigkeiten angeboten, die bei Verzehr eine berauschende Wirkung haben. Eine Gefahr für Kinder, sagen Experten.

Wiesbaden (dpa) – Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor Lebensmitteln mit natürlichem Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC). „Insbesondere für Kinder bergen die hier bekannt gewordenen Produkte unkalkulierbare gesundheitliche Gefahren“, teilt die Polizeibehörde in Wiesbaden mit.

Natürliches THC ist als Betäubungsmittel eingestuft. Beim Verzehr haben die genannten Lebensmittel berauschende Wirkung. Das BKA verweist auf aktuelle Meldungen aus Irland, den USA und Kanada, wo es nach dem Konsum von THC-haltigen Lebensmitteln zu schwerwiegenden Vergiftungen bei Kindern und Teenagern gekommen sein soll.

Süßes, Chips und Cornflakes

THC-haltige Lebensmittel werden etwa in Online-Shops zum Kauf angeboten. Der Erwerb ist in Deutschland illegal. Zumeist handelt es sich um Süßigkeiten, Chips und Cornflakes, deren Verpackungen bekannten Markenprodukten nachempfunden sind. „Kinder können diese dadurch leicht verwechseln und beim Konsum schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden“, schrieb das BKA.

Polizei- und Zolldienststellen haben dem BKA bisher 25 Sicherstellungen von THC-haltigen Fruchtgummis und anderen Lebensmitteln aus 11 Bundesländern gemeldet. In Laboruntersuchungen der in Deutschland beschlagnahmten Waren wurde laut BKA bisher ausschließlich das natürliche Cannabinoid THC nachgewiesen.

Synthetische Cannabinoide in Fruchtgummis

In Schweden und Irland seien aber laut Institut für Therapieforschung (IFT) in München auch Fruchtgummis sichergestellt worden, die mit „Neuen Psychoaktiven Stoffen“ (NPS) versetzt waren. Sie enthielten synthetische Cannabinoide, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Herstellung und Handel sind strafbar, auch der Besitz ist strafbar.

© dpa-infocom, dpa:220208-99-31049/5



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