Verbrechen

Urteil im Todesfall Greta in Kita in Viersen erwartet

Nach dem Tod von Kitakind Greta beantragt die Staatsanwalt eine lebenslange Haft für die Erzieherin. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Nach dem Tod von Kitakind Greta beantragt die Staatsanwalt eine lebenslange Haft für die Erzieherin. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

In einer Kita in Viersen erleidet die zweijährige Greta einen Atemstillstand. Zwei Wochen später ist sie tot. Ihre Erzieherin gerät unter Mordverdacht. Nun wird das Urteil gegen die 25-Jährige erwartet.

Elf Monate nach dem mutmaßlichen Mord an der dreijährigen Greta in einer Kita in Viersa wird an diesem Freitag das Urteil erwartet. Angeklagt ist am Landgericht Mönchengladbach die 25-jährige Erzieherin des kleinen Mädchens. Sie soll das Kind erstickt haben, beteuerte aber bis zuletzt ihre Unschuld.

Der Staatsanwalt hat lebenslange Haft für die junge Frau beantragt, außerdem die Feststellung der besonderen Schwere ihrer Schuld und die Verhängung eines Berufsverbotes als Erzieherin.

Die 25-Jährige soll dem zweijährigen Kind während des Mittagsschlafes den Brustkorb zusammengedrückt haben, so dass es nicht mehr atmen konnte. Das Mädchen starb zwei Wochen später – einen Tag nach seinem dritten Geburtstag – im Krankenhaus.

„Wir existieren nur noch, wir leben nicht mehr“, hatte Gretas Mutter im Prozess gesagt. Greta sei am Tattag im April wegen der Corona-Pandemie zum ersten Mal seit Wochen wieder in die Kita gegangen und habe sich sehr gefreut. Sie sei kerngesund gewesen.

Die Leiterin der Viersener Kita berichtete, die Angeklagte sei sehr zurückhaltend gewesen, habe nicht ins Team gepasst. Sie habe ihr Verhalten seltsam gefunden und entschieden, ihr zu kündigen. Auch an ihren früheren Arbeitsstellen war sie von Kolleginnen und Vorgesetzten als emotionslos und ungeeignet beschrieben worden.

Angeklagt ist die Deutsche auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen. Schon in anderen Kitas soll sie Kindern den Brustkorb zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben. Die Verteidiger forderten dennoch einen Freispruch. Es gebe keinen Tatnachweis, die Todesursache sei nicht eindeutig geklärt, sagten sie.

Eine psychiatrische Gutachterin hatte die Erzieherin als voll schuldfähig eingestuft. Der Staatsanwalt vermutet, dass die Frau die Kinder in Gefahr brachte, um sich als Retterin zu profilieren. Sie hatte jeweils selbst Alarm geschlagen, wenn die Kinder Atemnot hatten oder gar nicht mehr atmeten.

Die vorangegangenen Verdachtsfälle in Einrichtungen in Krefeld, Kempen und Tönisvorst waren erst nach und nach ans Licht gekommen. Immer soll die Angeklagte mit den Kindern alleine gewesen sein, als es zu den Vorfällen kam.

Sie habe ein großes Herz für Kinder und leide unter den grausamen Vorwürfen, sagte die Erzieherin unter Tränen in ihrem letzten Wort: „Ich habe weder ihr noch einem anderen Kind jemals etwas zuleide getan und weise alle Vorwürfe zurück.“

Die Frau war bereits 2019 wegen Vortäuschens einer Straftat an ihrem Heimatort Geldern aufgefallen. Eine Ärztin stellte fest, dass sie dringend psychologische Hilfe benötige.

© dpa-infocom, dpa:210305-99-695709/2


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