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Strengere Regeln für Druckfarben von Lebensmittelverpackungen

Zum Schutz von Verbrauchern gibt es künftig strengere Vorgaben bei Lebensmittelverpackungen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn/Archivbild
Zum Schutz von Verbrauchern gibt es künftig strengere Vorgaben bei Lebensmittelverpackungen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn/Archivbild

Mehr Sicherheit für Verbraucher: Um vor Risiken zu schützen, gibt es künftig strengere Vorgaben bei den Lebensmittelverpackungen. Gesundheitsschädliche Stoffe sollen hier künftig tabu sein.

Zum Schutz vor Gesundheitsrisiken gibt es künftig strengere Vorgaben für Aufdrucke von Lebensmittelverpackungen: In Farben dürfen nur noch chemische Stoffe verwendet werden, die auf einer Liste mit erlaubten Substanzen stehen.

Einer entsprechenden Verordnung der geschäftsführenden Bundesministerin Julia Klöckner stimmte der Bundesrat nun zu. Das sei „ein großer und wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz“, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. „Denn die Druckfarben können punktuell in die Lebensmittel gelangen.“

Keine gesundheitsschädigen Stoffe mehr

Die Verordnung sorge dafür, dass keine gesundheitsschädlichen Stoffe mehr verwendet werden dürfen, sagte Klöckner. Konkret geht es um Aufdrucke auf Verpackungen oder auch Essgeschirr.

Bei der amtlichen Marktüberwachung seien Druckfarbenbestandteile in Lebensmitteln über vertretbaren Schwellen gefunden worden, heißt es in der Verordnung. Bestimmte Stoffe könnten Schäden an Niere, Leber oder Lymphknoten hervorrufen und Krebs verursachen.

In die „Positivliste“ sollen nur Substanzen aufgenommen werden, für die Risikobewertungen verfügbar sind, so dass sichere Grenzwerte für den Übergang auf Lebensmittel abgeleitet werden könnten.

Klöckner sagte: „Wir stellen sicher, dass es bei der Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher hier keine Abstriche gibt.“ Die Verordnung könne auch Vorbild für EU-Regelungen in diesem Bereich sein. Das Ministerium ist auch für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig.

© dpa-infocom, dpa:211126-99-151105/3

➡️ Verordnung im Wortlaut

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