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EU verbietet weißen Farbstoff Titandioxid in Lebensmitteln

Der weiße Farbstoff Titandioxid, der unter anderem bei Schokolinsen eingesetzt wird, wird von der EU verboten. Ab 2022 müssen Lebensmittel ohne ihn auskommen. Foto: Henning Kaiser/dpa/Archiv
Der weiße Farbstoff Titandioxid, der unter anderem bei Schokolinsen eingesetzt wird, wird von der EU verboten. Ab 2022 müssen Lebensmittel ohne ihn auskommen. Foto: Henning Kaiser/dpa/Archiv

Weil er Krebs auslösen könnte, verbietet die Europäische Union ab 2022 den Lebensmittel-Farbstoff Titandioxid. Einem entsprechenden Vorschlag der Kommission vom Frühjahr haben die EU-Staaten nun zugestimmt.

Kaugummis, Süßigkeiten und andere Lebensmittel müssen ab 2022 voraussichtlich ohne den weit verbreiteten weißen Farbstoff Titandioxid auskommen: Die EU-Staaten stimmten einem Vorschlag der EU-Kommission zu, den Zusatzstoff wegen möglicher Krebsrisiken aus Lebensmitteln zu verbannen.

„Die Sicherheit unserer Lebensmittel und die Gesundheit unserer Verbraucher sind nicht verhandelbar“, sagte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides am Freitag.

Der als E171 bekannte Stoff kommt auch in Backwaren, Suppen und Salatsoßen vor. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag im Frühjahr auf Grundlage einer überarbeiteten Empfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) vorgelegt. Auch Ernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte für einen EU-weiten Zulassungsstopp in Nahrungsmitteln plädiert.

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, die sich schon seit längerem für das Titandioxid-Verbot einsetzt, sprach von einem „Schritt in die richtige Richtung“. Nun solle die EU „die weiteren mehr als 300 in Europa zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe“ überprüfen und reduzieren, sagte Sprecher Andreas Winkler. „Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes müssen alle umstrittenen Zusatzstoffe verboten werden.“

Die EU-Staaten und das Europaparlament haben nun bis Ende des Jahres Zeit, Einspruch gegen das Verbot zu erheben. Andernfalls tritt es Anfang 2022 in Kraft, wie die EU-Kommission mitteilte. Dann soll es noch eine sechsmonatige Auslaufphase geben.

© dpa-infocom, dpa:211008-99-530316/4

weiterführende Informationen:
➡️ Mitteilung der EU-Kommission
➡️ Fragen und Antworten der EU-Kommission
➡️ weitere News aus der Themenwelt Ernährung



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