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Abgelaufene Lachs-Packung nicht mehr verzehren

Vorsichtig sollte man sein, wenn das Verbrauchsdatum abgelaufen ist - selbst wenn der Lachs noch gut aussieht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Vorsichtig sollte man sein, wenn das Verbrauchsdatum abgelaufen ist - selbst wenn der Lachs noch gut aussieht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Ganz im Sinne von „viel zu schade für die Tonne“ werden Lebensmittelpackungen oft noch vertilgt, wenn sie bereits abgelaufen sind. Zumindest bei Räucherlachs ist das keine gute Idee.

Rostock (dpa/tmn) – Räucherlachs ist ein leicht verderbliches Lebensmittel, bei dem das aufgedruckte Datum kein Mindesthaltbarkeitsdatum ist, sondern ein Verbrauchsdatum. Nach Ablauf dieses Datums sollte der geräucherte Lachs nicht mehr gegessen werden, warnt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Unverarbeitete oder kaltgeräucherte Fischereierzeugnisse wie Räucherlachs zählen zu den Lebensmitteln, die am häufigsten mit Listerien belastet sind, so die Verbraucherschützer. Für bestimmte Risikogruppen, wie Schwangere, Immungeschwächte, kleine Kinder und alte Menschen können die Bakterien sogar stark gesundheitsgefährdend sein. Das Tückische an Listerien: Die Verunreinigung mit diesen Bakterien führt zu keiner Geschmacksveränderung des Fisches.

Beim Kauf von Räucherlachs sollte das Verbrauchsdatum daher möglichst weit in der Ferne liegen und der Fisch möglichst bald verzehrt werden. Kommt er auf den Esstisch und wird nicht verbraucht, sollte er dort bei Zimmertemperatur nur kurz stehen und wieder schnell in den Kühlschrank kommen.

© dpa-infocom, dpa:201203-99-561410/2

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